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Vollmacht erstellen — kostenlos & rechtssicher

Mit einer Vollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln — bei Behörden, Vertragsabschlüssen oder im Alltag. Unser Generator erstellt rechtssichere Vollmachten nach deutschem und österreichischem Recht.

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Was enthält der generierte Vollmacht?

Generalvollmacht, Spezialvollmacht oder Vorsorgevollmacht
Konform mit BGB §§ 164 ff. (DE) und ABGB §§ 1002 ff. (AT)
Klare Beschreibung der übertragenen Befugnisse
Optional: zeitliche Befristung der Vollmacht
Unterschriftsblock für Vollmachtgeber

In 3 Schritten zum fertigen Dokument

1

Infos eingeben

Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Daten aus. Dauert nur 2 Minuten.

2

KI erstellt Dokument

Unsere KI analysiert Ihre Angaben und generiert ein vollständig individuelles, rechtssicheres Dokument.

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Häufige Fragen zum Vollmacht

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ermächtigt eine andere Person (Bevollmächtigter), in Ihrem Namen rechtlich verbindlich zu handeln — z.B. Verträge zu unterschreiben, Behördengänge zu erledigen oder ein KFZ zuzulassen.

Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt sein?

Für einfache Vollmachten ist keine Beglaubigung nötig. Bei Immobiliengeschäften oder Handelsregistereintragungen ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Unser Generator eignet sich für alle nicht-notariellen Vollmachten.

Kann ich eine Vollmacht jederzeit widerrufen?

Ja, jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten sowie betroffenen Dritten mitgeteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Generalvollmacht?

Eine Spezialvollmacht gilt nur für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. KFZ-Zulassung). Eine Generalvollmacht ermächtigt zur Vornahme aller Rechtshandlungen. Wegen des großen Vertrauens sollte eine Generalvollmacht nur an absolut vertrauenswürdige Personen erteilt werden.

Vollmacht Österreich — was ist zu beachten?

In Österreich gilt das ABGB (§§ 1002–1044). Für bestimmte Geschäfte (Immobilien, Gesellschaftsanteile) ist ein Notariatsakt erforderlich. Die österreichische Begrifflichkeit lautet "Machthaber" für den Bevollmächtigten.

Vollmacht — für Deutschland und Österreich

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