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📋 Vollmacht — Muster für Österreich

Unverbindliches Anschauungsmuster mit Beispieldaten. Kernklauseln sind gekürzt — Ihr individuelles Dokument wird vollständig ausformuliert.

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Vollmacht

Anschauungsmuster – kein verwendbares Rechtsdokument

Ausstellungsdatum: 31.07.2026

Ausstellungsort: Wien

§ 1 Parteien (Machtgeber und Machthaber)

Die vorliegende Vollmacht wird erteilt von:

Vollmachtgeber (Machtgeber) Max Mustermann, geb. 12.03.1975
Mustergasse 1, 1010 Wien
Bevollmächtigter (Machthaber) Maria Musterfrau, geb. 25.09.1980
Beispielstraße 22/4, 1030 Wien

Der Machtgeber bevollmächtigt hiermit gemäß §§ 1002 ff. ABGB die oben genannte Person, ihn in den nachfolgend beschriebenen Angelegenheiten rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die Vollmacht wird freiwillig und im vollen Bewusstsein ihrer rechtlichen Tragweite erteilt.

§ 2 Art der Vollmacht

Es handelt sich um eine Spezialvollmacht im Sinne des § 1008 ABGB, die den Bevollmächtigten zur Vornahme bestimmter, in § 3 näher umschriebener Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen ermächtigt. Die Vollmacht ist keine Generalvollmacht und umfasst ausdrücklich nicht Geschäfte, die nach dem Gesetz einer besonderen Form oder einer gesonderten, ausdrücklichen Ermächtigung bedürfen, sofern diese nicht in § 3 gesondert angeführt sind.

§ 3 Zweck und Umfang der Befugnisse

Der Bevollmächtigte wird ermächtigt, den Machtgeber gegenüber der Bank Austria Musterbank AG, Filiale Wien-Mitte, in allen Angelegenheiten betreffend das Girokonto mit der IBAN AT12 3456 7890 1234 5678 zu vertreten, insbesondere zur Behebung von Geldbeträgen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 5.000,00 pro Kalendermonat, zur Einsichtnahme in Kontoauszüge sowie zur Erteilung von Überweisungsaufträgen im ordentlichen Geschäftsverkehr.

[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.

§ 4 Ausgeschlossene Geschäfte und Notariatszwang

Ausdrücklich nicht von dieser Vollmacht umfasst sind Rechtsgeschäfte, die nach österreichischem Recht der Notariatsaktspflicht gemäß Notariatsaktsgesetz (NotAktsG) unterliegen, insbesondere Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe sowie Vollmachten zum Abschluss von Ehepakten.

[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.

§ 5 Innenverhältnis und Weisungsgebundenheit

Im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigte verpflichtet, die Weisungen des Machtgebers zu befolgen und diesen über alle wesentlichen Vorgänge unverzüglich zu informieren.

[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.

§ 6 Gültigkeitsdauer

Diese Vollmacht tritt mit dem Datum der Unterfertigung, dem 31.07.2026, in Kraft und gilt bis zum 31.07.2027, sofern sie nicht vorher durch schriftlichen Widerruf des Machtgebers gemäß § 1020 ABGB oder durch Zeitablauf, Erreichung des Vollmachtszwecks oder Tod des Machtgebers erlischt. Ein Fortbestand über den Tod des Machtgebers hinaus (transmortale Vollmacht) wird hiermit nicht vereinbart, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert schriftlich festgehalten wird.

§ 7 Widerruf und Erlöschen

Der Machtgeber behält sich das Recht vor, diese Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf ist dem Bevollmächtigten sowie gegebenenfalls betroffenen Dritten, insbesondere Kreditinstituten und Behörden, unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, um Dritten gegenüber Wirksamkeit zu entfalten. Die Vollmacht erlischt außerdem automatisch mit dem Tod des Bevollmächtigten, mit dessen Verlust der Geschäftsfähigkeit sowie mit Erreichung des in § 3 genannten Vollmachtszwecks.

§ 8 Haftung des Bevollmächtigten

Der Bevollmächtigte hat die ihm übertragenen Angelegenheiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Machthabers gemäß § 1009 ABGB zu besorgen. Er haftet dem Machtgeber gegenüber für Schäden, die durch schuldhafte Überschreitung der eingeräumten Befugnisse oder durch pflichtwidriges Handeln entstehen. Handelt der Bevollmächtigte innerhalb der ihm eingeräumten Befugnisse, so treffen die Rechtsfolgen seiner Handlungen unmittelbar den Machtgeber gemäß § 1017 ABGB.

§ 9 Schlussbestimmungen

  • Diese Vollmacht unterliegt österreichischem Recht, insbesondere den Bestimmungen der §§ 1002–1044 ABGB.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser Vollmacht bedürfen der Schriftform.
  • Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vollmacht ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

Der Machtgeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er den Inhalt dieser Vollmacht vollständig gelesen, verstanden und in allen Punkten akzeptiert hat. Der Bevollmächtigte bestätigt die Annahme der Vollmacht sowie die Kenntnisnahme der damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Max Mustermann
Vollmachtgeber, Wien, 31.07.2026
Maria Musterfrau
Bevollmächtigte, Wien, 31.07.2026

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