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Partnerschaftsvertrag erstellen — Lebensgemeinschaft rechtlich absichern

Unverheiratete Paare haben in Deutschland und Österreich keine gesetzlichen Schutzrechte. Kein Erbrecht, kein Unterhalt, keine automatische Aufteilung gemeinsamer Güter. Ein Partnerschaftsvertrag schafft die nötige Absicherung.

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Was enthält der generierte Partnerschaftsvertrag?

Regelung gemeinsamer Kosten und Ausgaben
Eigentumsverhältnisse bei gemeinsamen Anschaffungen
Klare Regeln für die Trennung
Investitionen in gemeinsame Immobilien absichern
Kombinierbar mit Testament für Erbrecht

In 3 Schritten zum fertigen Dokument

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Häufige Fragen zum Partnerschaftsvertrag

Was regelt ein Partnerschaftsvertrag?

Er regelt alles was das Gesetz für unverheiratete Paare nicht regelt: Kostenaufteilung, gemeinsame Anschaffungen, Investitionen, Vorgehen bei Trennung. Er ersetzt nicht das Testament — fürs Erbrecht brauchen Sie zusätzlich ein Testament.

Haben unverheiratete Partner Erbrecht?

Nein — ohne Testament erbt der unverheiratete Partner gar nichts, egal wie lang die Beziehung war. Sichern Sie sich durch ein Testament ab. In Österreich gibt es seit 2017 ein eingeschränktes Wohnrecht für Partner, aber kein Erbrecht.

Haben unverheiratete Partner Unterhaltsanspruch?

Nein, in Deutschland und Österreich gibt es keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch für unverheiratete Partner. Wenn einer den Job für die Familie aufgibt, ist das rechtlich gesehen sein eigenes Risiko — außer es wird vertraglich vereinbart.

Was passiert bei Trennung mit der gemeinsamen Wohnung?

Steht die Wohnung auf beiden Namen: beide haben gleiche Rechte, niemand muss raus. Steht sie nur auf einem Namen: der Mieter/Eigentümer hat das Recht zu bleiben. Deshalb ist eine vertragliche Regelung so wichtig.

Gilt ein Partnerschaftsvertrag auch für eingetragene Partnerschaften?

In Österreich gibt es die eingetragene Partnerschaft (EPG) mit ähnlichen Rechten wie die Ehe. Seit 2019 können gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten. Ein Partnerschaftsvertrag kann trotzdem ergänzende Regelungen treffen.

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