Ein Ehevertrag regelt Güterrecht, Unterhalt und Erbrecht für den Fall der Scheidung oder des Todes. Er schützt beide Partner — besonders wenn Unternehmen, Immobilien oder große Vermögensdifferenzen vorhanden sind. Unser Generator erstellt eine vollständige Vorlage für Ihren Notartermin.
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Besonders empfehlenswert wenn: einer oder beide Partner ein Unternehmen hat, große Vermögensdifferenzen bestehen, Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind, ein Partner seine Karriere für die Familie aufgibt, oder Immobilienvermögen vorhanden ist.
Ja, zwingend — in Deutschland (§ 1410 BGB) und Österreich (Notariatsakt). Ohne Notariat ist der Ehevertrag nichtig. Unser Generator erstellt die Vorlage für die Notarbesprechung.
Bei Gütertrennung bleiben Vermögen beider Eheleute stets getrennt. Im Scheidungsfall gibt es keinen Zugewinnausgleich. Das schützt besonders Unternehmer, da der Betrieb nicht aufgeteilt wird.
Teilweise ja — nachehelicher Unterhalt kann beschränkt oder ausgeschlossen werden. Aber Grenzen: Sittenwidrige Verträge sind nichtig. Wenn ein Partner durch die Ehe stark benachteiligt wurde, kann ein Gericht die Regelung anpassen.
Ja, jederzeit — auch während der Ehe. Eine Änderung muss ebenfalls notariell beurkundet werden. Beide Partner müssen zustimmen; einseitige Änderungen sind nicht möglich.
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