Eine Trennungsvereinbarung regelt alle praktischen Fragen der Trennungszeit: Wohnung, Unterhalt, Kinder, gemeinsame Schulden. Sie schafft Klarheit und verhindert eskalierte Konflikte — als erster Schritt vor der Scheidung.
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Die Trennungsvereinbarung regelt die Zeit zwischen Trennung und Scheidung (Trennungsjahr in DE: Pflicht für einvernehmliche Scheidung). Der Scheidungsfolgenvertrag regelt die endgültige Aufteilung nach der Scheidung — notariell beurkundet.
In Deutschland mindestens 1 Jahr (§ 1566 BGB). In Österreich: Bei einvernehmlicher Scheidung mindestens 6 Monate Trennung, bei streitiger Scheidung keine Mindestfrist.
Niemand muss automatisch. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Gericht die Wohnung zuweisen (§ 1361b BGB) — meist dem Elternteil das die Kinder betreut. Ohne gerichtliche Entscheidung hat keiner das Recht, den anderen zu verdrängen.
Ja, wenn Sie finanziell schwächer sind. Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) sichert den gewohnten Lebensstandard während der Trennung. Höhe: bis zu 3/7 der Einkommensdifferenz. In Österreich: §§ 94, 66 EheG.
Dann entscheidet das Familiengericht. Aber: Gerichtliche Verfahren sind teuer, langwierig und emotional belastend. Eine einvernehmliche Trennungsvereinbarung spart Zeit, Geld und Nerven.
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