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Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen — alle Scheidungsfolgen regeln

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich. Sie ist Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung und spart teure Gerichtsverfahren.

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Was enthält der generierte Scheidungsfolgenvereinbarung?

Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle / Regelbedarfssätzen (AT)
Nachehelicher Unterhalt
Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Hinweis: Notarielle Beurkundung für Immobilien und Versorgungsausgleich

Scheidungsfolgenvereinbarung: Österreich vs. Deutschland

Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede auf einen Blick

Thema🇦🇹 Österreich🇩🇪 Deutschland
Mindesttrennungsdauer6 Monate für einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)1 Jahr (§ 1566 BGB)
AnwaltspflichtNein — einvernehmliche Scheidung auch ohne Anwalt möglichJa — Anwaltszwang vor Familiengericht
VersorgungsausgleichKein gesetzlicher VersorgungsausgleichGesetzlich automatisch (§ 1587 BGB)
Kosten einvernehmlichCa. € 300–500 GerichtsgebührenCa. € 800–2.000 Anwaltskosten + Gerichtsgebühren

Häufige Fehler beim Scheidungsfolgenvereinbarung

Versorgungsausgleich in Deutschland ignorieren — Ausschluss muss notariell genehmigt werden
Gemeinsame Immobilien ohne Notar übertragen
Unterhalt zeitlich unbefristet ohne Anpassungsklausel bei Wiederheirat
Kinderunterhalt unter Mindestunterhalt vereinbaren — unwirksam

Unser Generator vermeidet diese Fehler automatisch — durch aktuelle Rechtsgrundlagen und geprüfte Vorlagen.

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Häufige Fragen zum Scheidungsfolgenvereinbarung

Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Alles rund um die Scheidungsfolgen: Sorge- und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Aufteilung des Haushaltsgegenstands, Immobilien, Schulden, Versorgungsausgleich (Rente). Mit einer vollständigen Vereinbarung ist eine einvernehmliche Scheidung möglich.

Brauche ich einen Anwalt für die Scheidungsfolgenvereinbarung?

In Deutschland: Für die Scheidung selbst brauchen Sie mindestens einen Anwalt (Anwaltszwang vor Familiengericht). Die Vereinbarung kann ohne Anwalt geschlossen werden, für Notar-pflichtige Teile (Versorgungsausgleich, Immobilien) ist ein Notar nötig.

Wie wird das gemeinsame Haus aufgeteilt?

Möglichkeiten: Einer kauft den anderen aus, das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt, oder Teilungsversteigerung. Wenn Kinder im Haus wohnen, kann das Gericht die Nutzung zuweisen. Eine einvernehmliche Lösung ist fast immer besser als der Rechtsweg.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig auf. In Deutschland läuft er automatisch ab, kann aber im Vertrag ausgeschlossen werden (muss notariell beurkundet und familiengericht genehmigt werden).

Einvernehmliche Scheidung Österreich — was brauche ich?

Nach mindestens 6 Monaten Trennung brauchen Sie: eine schriftliche Scheidungsvereinbarung zu Vermögen, Unterhalt und (bei Kindern) Obsorge und Kontaktrecht. Beide Parteien müssen beim Bezirksgericht erscheinen. Kosten: ca. €300–500 Gerichtsgebühren.

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