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Unterhaltsvereinbarung erstellen — Kindes- und Ehegattenunterhalt regeln

Eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung schafft Klarheit über Höhe, Zahlungstermine und Dauer des Unterhalts. Sie verhindert Streitigkeiten und kann als Grundlage für einen Vollstreckungstitel dienen.

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Was enthält der generierte Unterhaltsvereinbarung?

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (DE) / Regelbedarfssätzen (AT)
Ehegatten- und Trennungsunterhalt
Zahlungstermine und IBAN
Anpassungsklausel für Indexierung
Hinweis auf Jugendamtsurkunde als Vollstreckungstitel

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Häufige Fragen zum Unterhaltsvereinbarung

Wie hoch ist der Mindestunterhalt für Kinder?

In Deutschland richtet sich der Mindestunterhalt nach dem Mindestunterhalt (§ 1612a BGB) und der Düsseldorfer Tabelle: 0–5 Jahre €480, 6–11 Jahre €551, 12–17 Jahre €645, ab 18 Jahren €693 (2024). In Österreich: Regelbedarfssätze 0–3J: €380, 3–6J: €440, 6–10J: €510, 10–15J: €620, 15–19J: €730.

Bis wann muss Kindesunterhalt bezahlt werden?

Grundsätzlich bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit — nicht automatisch bis zum 18. Geburtstag. Studierende Kinder haben in der Regel bis zum Abschluss des Erststudiums Unterhaltsanspruch (ca. bis 25 Jahre).

Kann man eine Unterhaltsvereinbarung vollstrecken?

Ein schriftlicher Vertrag allein reicht nicht für die Vollstreckung. Sie brauchen entweder eine Jugendamtsurkunde (kostenlos beim Jugendamt/BH), einen Notariatsbeschluss oder ein Gerichtsurteil. Dann können Sie direkt pfänden.

Kann man eine Unterhaltsvereinbarung später ändern?

Ja, bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse (Einkommen, neue Kinder, Wiederheirat). Eine Änderungsklage (DE) oder ein neues Abkommen ist nötig. Deshalb sollte die Vereinbarung eine Anpassungsklausel (z.B. Indexierung) enthalten.

Muss ich Kindesunterhalt zahlen auch wenn ich das Kind nicht sehe?

Ja. Unterhalt und Umgangsrecht sind rechtlich getrennte Ansprüche. Verweigert ein Elternteil den Umgang, muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden — und umgekehrt. Beides ist im Kindeswohl zu suchen.

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