Kündigung durch Vermieter (ordentlich) erstellen — kostenlos & rechtssicher für Österreich
Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter — Eigenbedarf oder berechtigtes Interesse
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Was enthält der generierte Kündigung durch Vermieter (ordentlich)?
In 3 Schritten zum fertigen Kündigung durch Vermieter (ordentlich)
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Häufige Fragen: Kündigung durch Vermieter (ordentlich)
Kündigung durch Vermieter (ordentlich): Nach welchem Recht wird das Dokument für Österreich erstellt?
Nach österreichischem Recht, insbesondere § 30 MRG, ABGB, § 1 Abs. 4 MRG. Wählen Sie im Formular Deutschland, passt die KI „Kündigung durch Vermieter (ordentlich)“ an deutschem Recht an.
Kündigung durch Vermieter (ordentlich): Was kostet die Erstellung?
Die Erstellung ist kostenlos. Sie sehen „Kündigung durch Vermieter (ordentlich)“ vorab als Vorschau und entscheiden selbst, ob Sie das fertige Dokument herunterladen möchten.
Kündigung durch Vermieter (ordentlich): Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel weniger als 60 Sekunden, nachdem Sie das Formular für „Kündigung durch Vermieter (ordentlich)“ mit Ihren Angaben ausgefüllt haben.
Kündigung durch Vermieter (ordentlich): Brauche ich dafür einen Anwalt?
Für die meisten Standardfälle nicht. Bei sehr komplexen oder strittigen Sachverhalten rund um „Kündigung durch Vermieter (ordentlich)“ empfehlen wir zusätzlich eine anwaltliche Prüfung.
„Kündigung durch Vermieter (ordentlich)“ in Österreich: Was Sie wissen sollten
Im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes können Sie als Vermieter nur aus einem wichtigen Grund und nur gerichtlich kündigen; das Schriftstück ist daher eine gerichtliche Aufkündigung, die das Bezirksgericht dem Mieter zustellt. Nur außerhalb des MRG, etwa in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten, ist auch eine außergerichtliche Kündigung möglich, und die Kündigungsbeschränkungen des § 30 MRG gelten dort nicht.
Das muss hinein
- Die genaue Bezeichnung des Mietgegenstands mit Adresse, Stiege und Türnummer.
- Der Kündigungstermin, zu dem das Mietverhältnis enden soll, ohne abweichende Vereinbarung ein Monatsletzter.
- Alle Kündigungsgründe, jeweils kurz angeführt, denn andere Gründe können Sie in diesem Verfahren nicht mehr geltend machen.
- Bei Eigenbedarf die Darlegung, dass Sie die Wohnung für sich oder für Verwandte in absteigender Linie wie Kinder und Enkel dringend benötigen und Ihnen oder dieser Person ohne Kündigung ein unverhältnismäßig größerer Nachteil entstünde als dem Mieter durch die Kündigung.
- Der Antrag, dem Mieter aufzutragen, die Wohnung zum Termin bei sonstiger Exekution zu übergeben oder binnen vier Wochen Einwendungen zu erheben.
Form und Unterschrift
Die Aufkündigung wird schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Bezirksgericht angebracht, in dessen Sprengel die Wohnung liegt; das Justizministerium stellt dafür das Formular „Gerichtliche Aufkündigung“ bereit, das auch online im PDF-Format übermittelt werden kann. Sie muss vor Beginn der Kündigungsfrist bei Gericht einlangen, die Zustellung an den Mieter übernimmt das Gericht.
Häufige Fehler und ihre Folgen
- Kündigung nur per Brief oder Einschreiben an den Mieter: Im Anwendungsbereich des MRG beendet sie das Mietverhältnis nicht, der Vertrag läuft weiter.
- Aufkündigung erst nach Beginn der Kündigungsfrist eingebracht: Das Gericht weist sie von Amts wegen zurück, und Sie müssen für einen späteren Termin neu aufkündigen.
- Eigenbedarf nach § 30 Abs. 2 Z 8 MRG, obwohl Sie das Miethaus erst vor Kurzem durch Kauf oder Schenkung erworben haben: Aus diesem Grund dürfen Sie nur kündigen, wenn zwischen Erwerb und Kündigungstermin mindestens zehn Jahre liegen; erhebt der Mieter Einwendungen, scheitert die Kündigung.
Was danach passiert
Der Mieter kann binnen vier Wochen Einwendungen erheben; tut er das nicht, wird der Auftrag zur Räumung rechtskräftig und ist ein Exekutionstitel. Bei rechtzeitigen Einwendungen entscheidet das Gericht nach einer Streitverhandlung durch Urteil, ob und wann zu räumen ist, und kann die Räumungsfrist auf Antrag des Mieters aus wichtigen Gründen um bis zu neun Monate verlängern. Beantragen Sie die Räumungsexekution nicht binnen sechs Monaten nach dem festgesetzten Räumungstermin, tritt der Titel außer Kraft.
Kündigung durch Vermieter (ordentlich): Rechtsgrundlagen in Österreich
Für Österreich erstellt die KI „Kündigung durch Vermieter (ordentlich)“ nach österreichischem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:
- § 30 MRG
- ABGB
- § 1 Abs. 4 MRG
- § 33 Abs. 1 MRG
- § 562 Abs. 1 ZPO
- § 563 Abs. 1 ZPO
- § 1 Abs. 2 MRG
- § 561 Abs. 1 ZPO
Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.
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