Ein Übergabeprotokoll bei Ein- oder Auszug schützt Vermieter und Mieter gleichermaßen. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung, Zählerstände und übergebene Schlüssel — und verhindert spätere Streitigkeiten über Schäden und Kaution.
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Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ohne Protokoll ist im Streitfall schwer zu beweisen, welche Schäden schon bei Einzug vorhanden waren und welche der Mieter verursacht hat.
Datum, alle Räume mit Zustand und Mängeln, Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Heizung), übergebene Schlüssel, Besonderheiten (mitgemieteter Keller, Stellplatz), Unterschriften beider Parteien.
Nur wenn die Schäden im Protokoll festgehalten sind oder nachweislich nach dem Einzug entstanden. Schäden die schon beim Einzug dokumentiert wurden, können dem Mieter nicht angelastet werden.
Dann vermerken Sie das im Protokoll ("Mieter hat Unterschrift verweigert") und schicken Sie eine Kopie per Einschreiben. Lassen Sie wenn möglich einen Zeugen dabei.
Mindestens bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses (Kaution zurück, keine offenen Forderungen). Empfehlung: 3 Jahre (Verjährungsfrist möglicher Ansprüche).
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