Ein Praktikumsvertrag schützt Unternehmen und Praktikant gleichermaßen. Er regelt Tätigkeiten, Vergütung, Arbeitszeit und Ansprüche — und schafft Klarheit über Mindestlohnpflicht, Urlaub und Zeugnisanspruch.
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In Deutschland: Pflichtpraktikum (Schule/Hochschule) → kein Mindestlohn. Freiwilliges Praktikum bis 3 Monate → kein Mindestlohn. Freiwilliges Praktikum über 3 Monate → voller Mindestlohn nach MiLoG. In Österreich: Beim Pflichtpraktikum nach Schultyp sehr unterschiedlich — Kollektivvertrag und BAG prüfen.
Für minderjährige Praktikanten gilt das JArbSchG (DE) / KJBG (AT): max. 8 Stunden pro Tag, keine Nacht- oder Wochenendarbeit. Für volljährige Praktikanten gelten die normalen Arbeitszeitregeln (ArbZG / AZG).
Ja, anteilig. In Deutschland: BUrlG (24 Werktage im Jahr = 2 pro Monat). Bei Minderjährigen: JArbSchG § 19 (30 Werktage). Bei einem 3-Monats-Praktikum sind das ca. 6 Urlaubstage.
Ja — jeder Praktikant hat Anspruch auf ein Zeugnis. Der Inhalt sollte vorab vereinbart werden. Das Zeugnis sollte Tätigkeiten, Dauer und eine Beurteilung enthalten.
Ja — wie ein normaler Arbeitsvertrag. In der Probezeit ist eine fristlose Kündigung möglich. Nach der Probezeit gelten die vereinbarten Kündigungsfristen (oder gesetzliche Mindestfristen).
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