Veröffentlicht am 20. Oktober 2026
Mieterselbstauskunft: Welche Fragen sind Pflicht, welche unzulässig? Österreich & Deutschland – Rechte, Pflichten und Folgen bei Falschangaben.
Was ist eine Mieterselbstauskunft? Definition und Überblick
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das Vermieter von Mietinteressenten ausfüllen lassen, um sich ein Bild von deren Bonität und Zuverlässigkeit zu verschaffen. Sie enthält Angaben zu Person, Beruf, Einkommen und Wohnsituation. Ziel ist es, das Risiko eines Mietverhältnisses für den Vermieter einschätzen zu können — konkret: ob der künftige Mieter die Miete dauerhaft und pünktlich zahlen kann und die Wohnung vertragsgemäß nutzt.
Wichtig zu wissen: Eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Mieterselbstauskunft gibt es weder in Österreich noch in Deutschland. Der Mietinteressent ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das Formular auszufüllen. In der Praxis sind Wohnungssuchende jedoch fast immer bereit dazu — denn wer keine Auskunft gibt, hat bei mehreren Bewerbern schlechtere Chancen auf die Wohnung. Die Mieterselbstauskunft ist kein Vertrag und ersetzt auch keine Bonitätsprüfung beim Kreditschutzverband (KSV in Österreich) oder bei der SCHUFA. Sie ergänzt diese lediglich. Entscheidend für jeden Mietinteressenten ist: Nicht jede Frage im Formular ist rechtlich zulässig — und unzulässige Fragen müssen weder beantwortet noch wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland gibt es keine eigenständige gesetzliche Regelung, die die Mieterselbstauskunft direkt regelt. Die Zulässigkeit einzelner Fragen ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß DSGVO dürfen Vermieter nur Informationen erheben, die für das angestrebte Mietverhältnis tatsächlich erforderlich sind. Was nicht unmittelbar mit der Zahlungsfähigkeit oder dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zusammenhängt, hat in der Mieterselbstauskunft rechtlich nichts zu suchen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einer Orientierungshilfe klargestellt, dass der Zeitpunkt im Vermietungsprozess entscheidet, welche Fragen zulässig sind: Beim Besichtigungstermin sind grundsätzlich nur Name, Vorname und Anschrift zulässig. Angaben zum Einkommen und zur Bonität sind erst bei konkretem Mietwunsch erlaubt. Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder eine Bonitätsauskunft dürfen erst beim engeren Kreis der Kandidaten kurz vor Vertragsabschluss verlangt werden. Eine Kopie des Personalausweises ist bei der Besichtigung nicht erforderlich und damit unzulässig.
Bei Falschangaben zu zulässigen Fragen — etwa zum Einkommen oder zu Mietschulden — stehen dem Vermieter nach dem BGB die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder die außerordentliche fristlose Kündigung (§ 543 BGB) zur Verfügung. Bei unzulässigen Fragen hingegen hat der Mieter ein sogenanntes Recht zur Lüge: Falsche Angaben auf unzulässige Fragen berechtigen den Vermieter nicht zur Anfechtung des Mietvertrags. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Rechtsprechung bestätigt (u.a. Az. VIII ZR 44/09). Erhaltene Unterlagen und Datenkopien abgelehnter Bewerber müssen nach der DSGVO unverzüglich gelöscht oder vernichtet werden, sobald die Entscheidung gefallen ist.
Rechtslage in Österreich
Auch in Österreich gibt es keine eigene gesetzliche Norm, die die Mieterselbstauskunft ausdrücklich regelt. Sie ist als Instrument der Mieterauswahl grundsätzlich zulässig. Die Grenzen ziehen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) — insbesondere die Regelungen zur Irrtumsanfechtung und zur List — sowie die unmittelbar in Österreich geltende DSGVO.
Der Mietinteressent ist nicht verpflichtet, dem Vermieter seine Einkommensverhältnisse oder persönliche Lebensumstände offenzulegen. Er steht lediglich in der Pflicht, sich gegenüber dem Vermieter mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Alle weiteren Angaben — Nettoeinkommen, Familienstand, Anzahl der einziehenden Personen, Haustierhaltung — sind freiwillig. In der Praxis ist die Bereitschaft zur Auskunft allerdings hoch, da der Vermieter die Wohnungsvergabe an die Selbstauskunft knüpfen darf.
Für geförderte Wohnungen gelten besondere Regeln: Dort kann eine Einkommenspflicht bestehen, da geförderter Wohnraum an Einkommensgrenzen geknüpft ist.
Erteilt ein Mietinteressent wissentlich falsche Auskünfte zu zulässigen Fragen — etwa über sein Einkommen — stehen dem Vermieter nach österreichischem Recht mehrere Rechtsmittel offen: die Irrtumsanfechtung des Mietvertrags wegen List sowie Schadenersatzforderungen, etwa für entstandene Maklerkosten. Auch eine fristlose Auflösung des Mietvertrags kann in Betracht kommen. Bei unzulässigen Fragen — etwa zu Herkunft, Religion oder Familienplanung — können Mietinteressenten die Antwort verweigern oder unrichtige Angaben machen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit ist in Österreich ausdrücklich unzulässig, eine Differenzierung nach der Einkommenssituation hingegen grundsätzlich erlaubt. Die DSGVO gilt in Österreich unmittelbar und verpflichtet Vermieter zur Datenminimierung sowie zur unverzüglichen Löschung nicht mehr benötigter Bewerberdaten.
Schritt-für-Schritt: So gehen Sie mit der Mieterselbstauskunft richtig um
1. Prüfen Sie, ob die Selbstauskunft zum richtigen Zeitpunkt verlangt wird. Beim Besichtigungstermin sind nur Name, Anschrift und Identitätsnachweis per Ausweis (nicht als Kopie) zulässig. Umfangreichere Fragen zu Einkommen und Bonität sind erst bei ernsthaftem Mietinteresse berechtigt.
2. Lesen Sie das Formular sorgfältig durch, bevor Sie es ausfüllen. Unterscheiden Sie zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen. Zulässige Fragen betreffen Identität, Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße, Haustiere sowie Mietschulden und laufende Insolvenzverfahren. Unzulässige Fragen betreffen Religion, ethnische Herkunft, Schwangerschaft, Familienplanung, Vorstrafen ohne Mietbezug, Gesundheitszustand, sexuelle Orientierung und politische Einstellung.
3. Beantworten Sie zulässige Fragen immer wahrheitsgemäß. Falsche Angaben bei zulässigen Fragen — etwa zum Einkommen oder zu bestehenden Mietschulden — können schwerwiegende Folgen haben: Der Mietvertrag kann angefochten oder fristlos gekündigt werden. Im Extremfall drohen Schadenersatzforderungen.
4. Unzulässige Fragen dürfen Sie verweigern oder falsch beantworten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Macht eine solche Notlüge der Vermieter keinen Anfechtungsgrund geltend, da die Frage selbst nicht hätte gestellt werden dürfen.
5. Legen Sie Einkommensnachweise (z.B. die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen die Steuererklärung) erst dann vor, wenn der Vermieter Sie als engeren Kandidaten in Betracht zieht — nicht schon bei der Erstbesichtigung.
6. Achten Sie auf den Datenschutz: Vermieter sind verpflichtet, Ihre Unterlagen und Datenkopien nach Abschluss des Auswahlverfahrens unverzüglich zu löschen oder zu vernichten. Sie haben das Recht, dies einzufordern.
7. Nutzen Sie eine professionelle Vorlage. Eine gut strukturierte Mieterselbstauskunft zeigt nur die Informationen, die für die jeweilige Phase des Vermietungsprozesses zulässig sind. Das schützt Ihre Privatsphäre und macht gleichzeitig einen professionellen Eindruck beim Vermieter.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Übermäßige Angaben bereits bei der Besichtigung. Viele Mietinteressenten füllen vollständige Formulare mit Einkommensnachweisen schon beim ersten Besichtigungstermin aus, weil Vermieter oder Makler danach fragen. Die Lösung: Geben Sie beim Besichtigungstermin nur Namen, Anschrift und zeigen Sie Ihren Ausweis vor. Umfangreichere Angaben sind erst bei konkretem Mietwunsch fällig. Eine Ausweiskopie müssen Sie zu keinem Zeitpunkt aushändigen.
Fehler 2: Wahrheitswidrige Angaben bei zulässigen Fragen. Manche Interessenten übertreiben ihr Einkommen oder verschweigen laufende Insolvenzverfahren, um bessere Chancen auf die Wohnung zu haben. Die Lösung: Machen Sie bei zulässigen Fragen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben. Falschangaben können zur Anfechtung des Mietvertrags oder zur fristlosen Kündigung führen — auch wenn der Mietvertrag bereits unterzeichnet wurde.
Fehler 3: Unzulässige Fragen beantworten, die besser unbeantwortet bleiben sollten. Manche Vermieter fragen nach Religionszugehörigkeit, Herkunft, Schwangerschaft oder Vorstrafen. Die Lösung: Solche Fragen müssen nicht beantwortet werden. Sie können die Antwort verweigern oder eine falsche Angabe machen, ohne rechtliche Folgen zu riskieren. Der Vermieter verliert bei unzulässigen Fragen sein Recht auf eine wahrheitsgemäße Antwort.
Fehler 4: Fehlende DSGVO-Einwilligung im Formular. Vermieter verwenden manchmal Formulare ohne Datenschutzhinweis oder Einwilligungserklärung. Die Lösung: Achten Sie darauf, dass das Formular einen DSGVO-konformen Hinweis enthält, der erklärt, zu welchem Zweck Ihre Daten verwendet und wann sie gelöscht werden. Fehlt dieser Hinweis, ist das ein datenschutzrechtliches Problem auf Vermieterseite.
Fehler 5: Selbstständige legen keine geeigneten Einkommensnachweise vor. Angestellte können Gehaltsabrechnungen einreichen — Selbstständige wissen oft nicht, was von ihnen verlangt werden darf. Die Lösung: Als Selbstständiger ist die Vorlage der aktuellen Steuererklärung das gängige und aussagekräftigste Dokument für den Einkommensnachweis. Diese kann erst kurz vor Vertragsabschluss verlangt werden.
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