🤝 Aufhebungsvertrag — Muster für Österreich
Unverbindliches Anschauungsmuster mit Beispieldaten. Kernklauseln sind gekürzt — Ihr individuelles Dokument wird vollständig ausformuliert.
Auflösungsvertrag (Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses)
ANSCHAUUNGSMUSTER – KEIN RECHTSGÜLTIGES DOKUMENT. Dieses Muster dient ausschließlich zur Illustration von Aufbau und Inhalt eines Aufhebungsvertrages. Es enthält frei erfundene Personen, Adressen und Beträge und ist nicht zur Verwendung geeignet.
Datum: 31.07.2026, Ort: Wien
abgeschlossen zwischen
Musterfirma Handels GmbH, Mustergasse 1, 1010 Wien, FN 123456a, vertreten durch Maria Musterfrau, Geschäftsführerin
(im Folgenden „Dienstgeberin“)
und
Max Mustermann, geb. 12.03.1985, wohnhaft in Beispielstraße 22/4, 1100 Wien
(im Folgenden „Dienstnehmer“)
§ 1 Einvernehmliche Auflösung
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das zwischen ihnen bestehende Dienstverhältnis, welches am 01.09.2018 begonnen hat, im gegenseitigen Einvernehmen gemäß § 20 Abs 1 Angestelltengesetz (AngG) bzw. den Bestimmungen des AVRAG mit Ablauf des 31.08.2026 (im Folgenden „Beendigungsdatum“) einvernehmlich aufgelöst wird. Die Auflösung erfolgt ohne Angabe von Gründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch die Dienstgeberin.
| Dienstverhältnis seit | 01.09.2018 |
| Beendigungsdatum | 31.08.2026 |
| Freistellung ab | 01.08.2026 bis 31.08.2026, unter Fortzahlung des Entgelts und Anrechnung auf offenen Urlaub |
§ 2 Wichtiger Hinweis zur Arbeitslosenversicherung (AMS)
Die Vertragsparteien halten ausdrücklich fest, dass der Dienstnehmer darüber aufgeklärt wurde, dass eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses nach § 12 Abs 3 AlVG grundsätzlich zu einer Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes von bis zu vier Wochen führen kann, sofern kein anerkannter Ausnahmetatbestand (z. B. Vorliegen eines vom AMS akzeptierten Grundes) vorliegt. Der Dienstnehmer erklärt, diesen Umstand zur Kenntnis genommen zu haben und keine Beratung durch die Dienstgeberin hinsichtlich sozialversicherungs- oder arbeitsmarktförderungsrechtlicher Folgen in Anspruch genommen zu haben. Es wird empfohlen, vor Unterfertigung eine individuelle Auskunft beim zuständigen AMS oder der Arbeiterkammer einzuholen.
§ 3 Abfertigung
Da das Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat und somit dem Abfertigungsrecht „Alt“ (Abfertigungsgesetz, ArbAbfG bzw. § 23 AngG) unterliegt, gebührt dem Dienstnehmer bei einer Dienstzugehörigkeit von 8 Jahren eine Abfertigung im Ausmaß von 3 Monatsentgelten.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
| Abfertigungsbetrag (brutto) | € 10.500,00 |
| Fälligkeit | mit der Endabrechnung am 31.08.2026 |
§ 4 Resturlaub und Zeitguthaben
Der zum Beendigungsdatum bestehende Resturlaubsanspruch des Dienstnehmers im Ausmaß von 12 Werktagen wird durch die vereinbarte Dienstfreistellung gemäß § 1 in natura verbraucht.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 5 Überstunden und offene Entgeltansprüche
Sämtliche bis zum Beendigungsdatum geleisteten und nicht durch Zeitausgleich abgegoltenen Überstunden, Mehrarbeitsstunden sowie sonstige offene Entgeltbestandteile werden mit der Endabrechnung ausbezahlt.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 6 Anteiliges 13. und 14. Monatsgehalt
Das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Monatsgehalt) für den Zeitraum des laufenden Kalenderjahres bis zum Beendigungsdatum wird aliquot berechnet und mit der Endabrechnung ausbezahlt.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 7 Arbeitspapiere und Dienstzeugnis
Die Dienstgeberin verpflichtet sich, dem Dienstnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses sämtliche Arbeits- und Sozialversicherungspapiere (insbesondere die Abmeldung von der Sozialversicherung, den Lohnzettel sowie eine Arbeitsbescheinigung gemäß § 39 AlVG) unaufgefordert auszufolgen. Weiters erhält der Dienstnehmer ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes qualifiziertes Dienstzeugnis gemäß § 39 AngG, das über Art und Dauer der Tätigkeit sowie auf ausdrücklichen Wunsch auch über Leistung und Verhalten Auskunft gibt.
§ 8 Geheimhaltung und Rückgabe von Firmeneigentum
Der Dienstnehmer verpflichtet sich, auch über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Dienstgeberin, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Der Dienstnehmer verpflichtet sich weiters, sämtliche in seinem Besitz befindlichen Gegenstände der Dienstgeberin, insbesondere Laptop, Mobiltelefon, Zugangskarte und Unterlagen, spätestens am letzten Tag der Freistellung, somit bis 31.08.2026, vollständig zurückzugeben.
§ 9 Generalklausel und Schlussbestimmungen
Mit vollständiger Erfüllung der in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und dessen Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, endgültig bereinigt und verglichen, soweit sie nicht zwingendem Recht widersprechen oder unabdingbare Ansprüche (z. B. nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BMSVG) betreffen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende gültige Regelung. Es gilt österreichisches Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Arbeits- und Sozialgericht Wien zuständig.
Der Dienstnehmer bestätigt, ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt zu haben, den Inhalt dieses Vertrages zu prüfen und sich – insbesondere im Hinblick auf § 2 dieses Vertrages – gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen errichtet, von denen jede Vertragspartei eine erhält.
Maria Musterfrau, Geschäftsführerin
(Dienstgeberin)
(Dienstnehmer)
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