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Rechtlich sind Sie nicht zu mehreren Mahnungen verpflichtet — eine reicht. Allerdings ist es kaufmännisch üblich, 2–3 Mahnungen zu schicken bevor man rechtliche Schritte einleitet. Die letzte Mahnung sollte eine klare Frist mit Konsequenzen enthalten.
Verzugszinsen entstehen automatisch ab dem Tag nach dem vereinbarten Zahlungsziel. Der gesetzliche Zinssatz beträgt in Deutschland 9,2% und in Österreich 9,2% über dem Basiszinssatz für B2B. Bei Privatpersonen gilt 5% über Basiszinssatz.
Nach erfolgloser letzter Mahnung können Sie: (1) Inkasso beauftragen, (2) Mahnbescheid (DE) oder Mahnklage (AT) beim Gericht beantragen, oder (3) direkt Klage einreichen.
Nicht zwingend, aber empfohlen. Nur per Einschreiben mit Rückschein können Sie den Zugang beweisen — was im Streitfall entscheidend sein kann.
In Deutschland können pauschale Mahnkosten von €40 (§ 288 Abs. 5 BGB) bei B2B-Forderungen geltend gemacht werden. In Österreich sind Mahnspesen nur vertraglich vereinbart oder nach § 1333 ABGB möglich.
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