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Bürgschaft erstellen — rechtssicher für Miete, Kredit und Verträge

Eine Bürgschaft sichert Gläubiger ab, wenn ein Schuldner nicht zahlen kann. Häufig verlangt bei Mietverträgen (wenn Mieter keine ausreichende Bonität hat) oder bei Krediten. Unser Generator erstellt rechtssichere Bürgschaftserklärungen.

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Was enthält der generierte Bürgschaft?

Ausfallbürgschaft und selbstschuldnerische Bürgschaft
Klare Begrenzung auf einen Höchstbetrag
Konform mit BGB §§ 765 ff. (DE) und ABGB §§ 1346 ff. (AT)
Hinweis auf Risiken für den Bürgen
Unterschriftszeile des Bürgen

In 3 Schritten zum fertigen Dokument

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Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Daten aus. Dauert nur 2 Minuten.

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Häufige Fragen zum Bürgschaft

Was ist der Unterschied zwischen Ausfallbürgschaft und selbstschuldnerischer Bürgschaft?

Bei der Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger zuerst gegen den Hauptschuldner vollstrecken (Einrede der Vorausklage). Erst wenn das erfolglos bleibt, haftet der Bürge. Die selbstschuldnerische Bürgschaft (häufiger in der Praxis) hat diese Einrede nicht — der Bürge kann sofort in Anspruch genommen werden.

Muss eine Bürgschaft schriftlich sein?

Ja, zwingend. § 766 BGB (DE) und ABGB § 1346 (AT) verlangen die Schriftform für Bürgschaftserklärungen. Eine mündliche Bürgschaft ist unwirksam.

Wie lange haftet ein Bürge?

Solange die gesicherte Hauptforderung besteht. Ist die Schuld getilgt, erlischt die Bürgschaft automatisch. Der Bürge sollte sich die Tilgung bestätigen lassen und die Bürgschaftsurkunde zurückfordern.

Kann ich als Bürge Regress nehmen?

Ja. Wenn der Bürge zahlen muss, kann er vom Hauptschuldner Erstattung verlangen (§ 774 BGB — gesetzlicher Forderungsübergang). Der Bürge tritt in die Rechte des Gläubigers ein.

Kann man eine Bürgschaft widerrufen?

Nein, eine wirksam abgegebene Bürgschaft kann nicht einfach widerrufen werden. Sie erlischt nur wenn die Hauptschuld getilgt wird oder besondere Umstände (z.B. sittenwidrige Übervorteilung des Bürgen) zur Unwirksamkeit führen.

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