Eine Bürgschaft sichert Gläubiger ab, wenn ein Schuldner nicht zahlen kann. Häufig verlangt bei Mietverträgen (wenn Mieter keine ausreichende Bonität hat) oder bei Krediten. Unser Generator erstellt rechtssichere Bürgschaftserklärungen.
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Bei der Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger zuerst gegen den Hauptschuldner vollstrecken (Einrede der Vorausklage). Erst wenn das erfolglos bleibt, haftet der Bürge. Die selbstschuldnerische Bürgschaft (häufiger in der Praxis) hat diese Einrede nicht — der Bürge kann sofort in Anspruch genommen werden.
Ja, zwingend. § 766 BGB (DE) und ABGB § 1346 (AT) verlangen die Schriftform für Bürgschaftserklärungen. Eine mündliche Bürgschaft ist unwirksam.
Solange die gesicherte Hauptforderung besteht. Ist die Schuld getilgt, erlischt die Bürgschaft automatisch. Der Bürge sollte sich die Tilgung bestätigen lassen und die Bürgschaftsurkunde zurückfordern.
Ja. Wenn der Bürge zahlen muss, kann er vom Hauptschuldner Erstattung verlangen (§ 774 BGB — gesetzlicher Forderungsübergang). Der Bürge tritt in die Rechte des Gläubigers ein.
Nein, eine wirksam abgegebene Bürgschaft kann nicht einfach widerrufen werden. Sie erlischt nur wenn die Hauptschuld getilgt wird oder besondere Umstände (z.B. sittenwidrige Übervorteilung des Bürgen) zur Unwirksamkeit führen.
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