Mieterhöhung erstellen
Mieterhöhung rechtssicher ankündigen und begründen
Dokument wird nach österreichischem Recht erstellt. Bei wichtigen Angelegenheiten empfehlen wir eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Mieterhöhung: Rechtsgrundlagen in Österreich
Für Österreich erstellt die KI „Mieterhöhung“ nach österreichischem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:
- § 16 MRG
- § 1 Abs. 4 MRG
- § 16 Abs. 9 MRG
- § 16 Abs. 6 MRG
- § 18 MRG
- § 37 Abs. 1 Z 10 MRG
- Gilt § 16 MRG für den Vertrag (nicht bei bloßer Teilanwendung nach § 1 Abs. 4 MRG) und berechtigt eine Wertsicherungsvereinbarung zur Erhöhung, schuldet der Hauptmieter den erhöhten Hauptmietzins ab dem auf das Wirksamwerden der Indexveränderung folgenden Zinstermin, wenn ihm der Vermieter das Erhöhungsbegehren nach Wirksamwerden der Indexveränderung, spätestens 14 Tage vor diesem Termin, schriftlich bekanntgibt (§ 16 Abs. 9 MRG).
- Soweit die Wertsicherung einen höheren Hauptmietzins ergibt als nach § 16 Abs. 1 bis 7 MRG zulässig, ist der übersteigende Teil unwirksam (§ 16 Abs. 9 MRG).
- Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz vereinbarte Wertsicherungen bei Wohnungsmietverträgen im Anwendungsbereich des MRG, auch bei Teilanwendung und bei älteren Verträgen: Anpassung nur jährlich am 1. April nach der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex im Vorjahr, der 3 Prozent übersteigende Teil zählt nur zur Hälfte (§ 1 Abs. 2 MieWeG, § 4 Abs. 2 MieWeG).
- Bei Wohnungsmietverträgen mit Mietzinsbeschränkung nach dem MRG zählt die Indexveränderung für 2025 höchstens mit 1 Prozent und für 2026 höchstens mit 2 Prozent (§ 1 Abs. 3 MieWeG).
- Richtwerte und Kategoriebeträge ändern sich jährlich am 1. April, am 1. April 2026 um höchstens 1 Prozent und am 1. April 2027 um höchstens 2 Prozent (§ 5 Abs. 2 RichtWG, § 16 Abs. 6 MRG).
- Gilt § 18 MRG für das Haus (nicht bei bloßer Teilanwendung nach § 1 Abs. 4 MRG), wird eine Erhöhung des Hauptmietzinses zur Deckung größerer Erhaltungsarbeiten nicht per Schreiben, sondern in einem Verfahren nach § 18 MRG und § 37 Abs. 1 Z 10 MRG festgesetzt.
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„Mieterhöhung“ für Österreich
Mieterhöhung rechtssicher ankündigen und begründen. Mit Dokument-Profi erstellen Sie das Dokument in wenigen Minuten online — ohne Anwalt, ohne Wartezeit. Für Österreich schreibt die KI nach österreichischem Recht; im Formular können Sie stattdessen Deutschland wählen.Das Ergebnis ist ein vollständiges, unterschriftsreifes Schriftstück.
Für Vermieter, Mieter und alle die rund ums Wohnen ein rechtssicheres Dokument benötigen.
Was benötigen Sie für „Mieterhöhung“?
Halten Sie folgende Angaben bereit — das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch:
- Name des Vermieters
- Name des Mieters
- Adresse des Mietobjekts
- Aktuelle Kaltmiete (€)
- Neue Kaltmiete (€)
- Mieterhöhung ab
- Begründung der Mieterhöhung
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