Hausverwaltervertrag erstellen
Verwaltungsvertrag für die Beauftragung einer Hausverwaltung
Dokument wird nach österreichischem Recht erstellt. Bei wichtigen Angelegenheiten empfehlen wir eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Hausverwaltervertrag: Rechtsgrundlagen in Österreich
Für Österreich erstellt die KI „Hausverwaltervertrag“ nach österreichischem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:
- ABGB
- § 19 WEG
- § 20 Abs. 1 WEG
- § 21 Abs. 1 WEG
- § 21 Abs. 2 WEG
- § 34 Abs. 2 WEG
- § 21 Abs. 3 WEG
- § 21 Abs. 5 WEG
- § 21 Abs. 6 WEG
- Bei einer Wohnungseigentumsanlage kann die Eigentümergemeinschaft eine natürliche oder juristische Person zum Verwalter bestellen (§ 19 WEG 2002); dem Verwalter steht die nach außen unbeschränkbare Vertretung der Eigentümergemeinschaft zu (§ 20 Abs. 1 WEG 2002).
- Wurde der Verwalter auf unbestimmte Zeit bestellt, können Eigentümergemeinschaft und Verwalter den Verwaltungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende jeder Abrechnungsperiode kündigen (§ 21 Abs. 1 WEG 2002); bei Bestellung auf bestimmte, mehr als dreijährige Zeit gilt das nach Ablauf von drei Jahren ohne Angabe von Gründen (§ 21 Abs. 2 WEG 2002). Abrechnungsperiode ist das Kalenderjahr, sofern keine abweichende festgesetzt wurde (§ 34 Abs. 2 WEG 2002).
- Aus wichtigen Gründen kann die Eigentümergemeinschaft den Verwaltungsvertrag jederzeit kündigen; bei grober Verletzung der Pflichten des Verwalters kann ihn das Gericht auf Antrag eines Wohnungseigentümers auflösen, eine Wiederbestellung dieses Verwalters ist dann unzulässig (§ 21 Abs. 3 WEG 2002). Die Regelungen des § 21 Abs. 1 bis 4 WEG 2002 können nicht vertraglich abbedungen werden (§ 21 Abs. 5 WEG 2002). Wird ein befristeter Verwaltungsvertrag nach Ablauf stillschweigend verlängert, gilt dies als Verlängerung auf unbestimmte Zeit (§ 21 Abs. 6 WEG 2002).
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„Hausverwaltervertrag“ für Österreich
Verwaltungsvertrag für die Beauftragung einer Hausverwaltung. Mit Dokument-Profi erstellen Sie das Dokument in wenigen Minuten online — ohne Anwalt, ohne Wartezeit. Für Österreich schreibt die KI nach österreichischem Recht; im Formular können Sie stattdessen Deutschland wählen.Das Ergebnis ist ein vollständiges, unterschriftsreifes Schriftstück.
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Was benötigen Sie für „Hausverwaltervertrag“?
Halten Sie folgende Angaben bereit — das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch:
- Eigentümer / WEG
- Hausverwaltung Name
- Hausverwaltung Adresse
- Verwaltetes Objekt (Adresse)
- Verwaltungsleistungen
- Verwaltungsgebühr
- Laufzeit
- Kündigungsfrist
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