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Hausverwaltervertrag erstellen

Verwaltungsvertrag für die Beauftragung einer Hausverwaltung

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Dokument wird nach österreichischem Recht erstellt. Bei wichtigen Angelegenheiten empfehlen wir eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

Hausverwaltervertrag: Rechtsgrundlagen in Österreich

Für Österreich erstellt die KI „Hausverwaltervertrag“ nach österreichischem Recht und berücksichtigt dabei insbesondere:

  • ABGB
  • § 19 WEG
  • § 20 Abs. 1 WEG
  • § 21 Abs. 1 WEG
  • § 21 Abs. 2 WEG
  • § 34 Abs. 2 WEG
  • § 21 Abs. 3 WEG
  • § 21 Abs. 5 WEG
  • § 21 Abs. 6 WEG
  • Bei einer Wohnungseigentumsanlage kann die Eigentümergemeinschaft eine natürliche oder juristische Person zum Verwalter bestellen (§ 19 WEG 2002); dem Verwalter steht die nach außen unbeschränkbare Vertretung der Eigentümergemeinschaft zu (§ 20 Abs. 1 WEG 2002).
  • Wurde der Verwalter auf unbestimmte Zeit bestellt, können Eigentümergemeinschaft und Verwalter den Verwaltungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende jeder Abrechnungsperiode kündigen (§ 21 Abs. 1 WEG 2002); bei Bestellung auf bestimmte, mehr als dreijährige Zeit gilt das nach Ablauf von drei Jahren ohne Angabe von Gründen (§ 21 Abs. 2 WEG 2002). Abrechnungsperiode ist das Kalenderjahr, sofern keine abweichende festgesetzt wurde (§ 34 Abs. 2 WEG 2002).
  • Aus wichtigen Gründen kann die Eigentümergemeinschaft den Verwaltungsvertrag jederzeit kündigen; bei grober Verletzung der Pflichten des Verwalters kann ihn das Gericht auf Antrag eines Wohnungseigentümers auflösen, eine Wiederbestellung dieses Verwalters ist dann unzulässig (§ 21 Abs. 3 WEG 2002). Die Regelungen des § 21 Abs. 1 bis 4 WEG 2002 können nicht vertraglich abbedungen werden (§ 21 Abs. 5 WEG 2002). Wird ein befristeter Verwaltungsvertrag nach Ablauf stillschweigend verlängert, gilt dies als Verlängerung auf unbestimmte Zeit (§ 21 Abs. 6 WEG 2002).

Dokument-Profi ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen oder strittigen Fällen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.

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Vor dem Erstellen: „Hausverwaltervertrag“ in Österreich — was hinein muss, Form und häufige Fehler →

„Hausverwaltervertrag“ für Österreich

Verwaltungsvertrag für die Beauftragung einer Hausverwaltung. Mit Dokument-Profi erstellen Sie das Dokument in wenigen Minuten online — ohne Anwalt, ohne Wartezeit. Für Österreich schreibt die KI nach österreichischem Recht; im Formular können Sie stattdessen Deutschland wählen.Das Ergebnis ist ein vollständiges, unterschriftsreifes Schriftstück.

Für Vermieter, Mieter und alle die rund ums Wohnen ein rechtssicheres Dokument benötigen.

Was benötigen Sie für „Hausverwaltervertrag“?

Halten Sie folgende Angaben bereit — das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch:

  • Eigentümer / WEG
  • Hausverwaltung Name
  • Hausverwaltung Adresse
  • Verwaltetes Objekt (Adresse)
  • Verwaltungsleistungen
  • Verwaltungsgebühr
  • Laufzeit
  • Kündigungsfrist
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