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Elternzeitantrag erstellen — Elternzeit fristgerecht anmelden

Die Anmeldung der Elternzeit muss beim Arbeitgeber 7 Wochen (für erste 3 Lebensjahre) oder 13 Wochen (ab 3. Lebensjahr) vorher eingehen — sonst verfällt der Zeitraum. Unser Generator erstellt den rechtssicheren Antrag rechtzeitig.

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Was enthält der generierte Elternzeitantrag?

Korrekte Fristen nach BEEG (DE) / MSchG (AT)
Elternteilzeit-Option integriert
Aufteilung zwischen Elternteilen möglich
Hinweis auf Kündigungsschutz während Elternzeit
Bitte um schriftliche Bestätigung

In 3 Schritten zum fertigen Dokument

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Häufige Fragen zum Elternzeitantrag

Wie früh muss ich Elternzeit anmelden?

In Deutschland: Elternzeit für die ersten 3 Lebensjahre → mindestens 7 Wochen vorher. Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr → mindestens 13 Wochen vorher (§ 16 BEEG). In Österreich: Mindestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn beim Arbeitgeber melden.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Deutschland: bis zu 3 Jahre (bis zum 3. Geburtstag des Kindes). Davon können 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden. Österreich: Karenz bis max. zum 2. Geburtstag des Kindes (MSchG/VKG), danach Elternteilzeit bis zum 7. Geburtstag.

Bin ich während der Elternzeit gekündigt geschützt?

Ja — absoluter Kündigungsschutz (§ 18 BEEG in DE, § 15 MSchG in AT). Der Arbeitgeber darf während der Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja — Elternteilzeit: In Deutschland zwischen 15 und 32 Wochenstunden mit demselben oder einem anderen Arbeitgeber. In Österreich: Elternteilzeit möglich bis zum 7. Geburtstag, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Jahre besteht.

Was ist der Papamonat in Österreich?

Seit 2019 können Väter nach der Geburt 1 Monat Freistellung nehmen ("Familienzeit") — auf eigene Kosten oder mit Familienzeitzuschuss (€700). Seit 2023 ist der Papamonat gesetzlich mit Kündigungsschutz verankert.

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