Veröffentlicht am 28. Juli 2026
Erbvertrag vs. Testament: Erfahren Sie die rechtlichen Unterschiede und wann welche Form in Österreich besser ist.
Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?
Der Erbvertrag und das Testament sind zwei grundlegend verschiedene Instrumente zur Regelung des Nachlasses. Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, bei der eine Person allein bestimmt, wie ihr Vermögen verteilt werden soll. Ein Erbvertrag dagegen ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, der bindend ist und nicht einseitig widerrufen werden kann. In Österreich sind beide Formen nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) anerkannt. Die Wahl zwischen Erbvertrag und Testament hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre rechtliche Handlungsfähigkeit nach Abschluss des Vertrags oder der Testamentserrichtung.
Rechtslage in Deutschland
Nach deutschem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird das Testament in den Paragraphen 2230-2273 geregelt. Eine wichtige Form ist das notarielle Testament nach Paragraph 2114 BGB, das hohe Rechtssicherheit bietet. Der Erbvertrag ist in Paragraph 2274-2302 BGB festgelegt und muss notariell beglaubigt werden. In Deutschland können Ehegatten gemeinschaftliche Testamente nach Paragraph 2265 BGB errichten, was eine kostengünstigere Alternative darstellt. Fristen für die Testamentserrichtung existieren nicht, aber Testamente können bis zum Tod widerrufen werden. Der Erbvertrag hingegen bindet die Parteien nach notarieller Beurkundung und kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden.
Rechtslage in Österreich
In Österreich regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die Erbfolge und die Testamentserrichtung. Das Testament wird in den Paragraphen 586-720 ABGB behandelt. Nach Paragraph 588 ABGB kann jede Person mit Testierfähigkeit ein Testament errichten. Die Testierfähigkeit wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres erworben. In Österreich gibt es mehrere Testamentsformen: das eigenhändige Testament nach Paragraph 598 ABGB, das öffentliche Testament vor Gericht oder Notar nach Paragraph 599 ABGB und das Fremdenhändige Testament. Der Erbvertrag ist in den Paragraphen 1249-1258 ABGB geregelt und erfordert Notariatsbeurkundung. Besonderheit: Nach österreichischem Recht ist der Erbvertrag bindender als in Deutschland und kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten aufgelöst werden.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Wahl zwischen Erbvertrag und Testament
1. Analysieren Sie Ihre familiäre Situation: Sind Sie verheiratet, haben Sie Kinder oder gibt es Erbstreitigkeiten in der Familie? Diese Faktoren beeinflussen massiv, ob ein Erbvertrag oder Testament besser passt. 2. Überprüfen Sie Ihren Wunsch nach Bindungswirkung: Wenn Sie sicherstellen möchten, dass eine bestimmte Person (z.B. Ehepartner) einen verbindlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses hat, ist ein Erbvertrag die richtige Wahl. Ein Testament können Sie jederzeit widerrufen. 3. Konsultieren Sie einen Notar oder Anwalt in Österreich: Ein Rechtsfachmann kann Ihre Situation analysieren und die steuerlichen Auswirkungen beider Varianten aufzeigen. 4. Prüfen Sie die Kosten: Ein notarielles Testament kostet in Österreich typischerweise zwischen 100-300 Euro, ein Erbvertrag 300-800 Euro, je nach Vermögen und Komplexität. 5. Treffen Sie eine bewusste Entscheidung und dokumentieren Sie diese schriftlich mit anwaltlicher oder notarieller Begleitung. 6. Überprüfen Sie Ihre Entscheidung regelmäßig (z.B. alle 5-10 Jahre), falls sich Ihre Lebensumstände wesentlich geändert haben.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Annahme, dass ein Testament unverhandelbar ist wie ein Erbvertrag. Die Lösung: Verstehen Sie, dass Sie ein Testament jederzeit widerrufen können. Wenn Sie sich bindend festlegen möchten, benötigen Sie einen notariell beglaubigten Erbvertrag. Fehler 2: Einen Erbvertrag ohne anwaltliche Beratung abschließen. Die Lösung: Ein Erbvertrag erfordert notarielle Beurkundung und bindet Sie rechtlich. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, bevor Sie unterschreiben. Fehler 3: Nicht berücksichtigen des Pflichtteilsrechts. Die Lösung: Nach österreichischem ABGB Paragraph 765 haben Kinder und der Ehepartner ein Pflichtteilsrecht, das durch Testament oder Erbvertrag nicht vollständig entzogen werden kann. Planen Sie damit. Fehler 4: Das Testament oder Erbvertrag nicht aktualisieren nach wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Geburt von Kindern. Die Lösung: Überprüfen Sie Ihre Verfügungen regelmäßig und passen Sie diese an veränderte Verhältnisse an. Fehler 5: Testament handschriftlich errichten, ohne Zeugen bei Komplexität. Die Lösung: Bei größerem Vermögen oder Konflikten in der Familie nutzen Sie die öffentliche Testamentsform vor einem Gericht oder Notar für maximale Sicherheit.
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