Veröffentlicht am 21. Juli 2026
Elternzeit beantragen leicht gemacht: Fristen, Dauer, Anspruch in Österreich & Deutschland. Alle Infos für Arbeitnehmer hier.
Was ist Elternzeit? Definition und Überblick
Elternzeit beantragen ist das Recht von Arbeitnehmern, sich nach der Geburt oder Adoption eines Kindes zeitweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Elternzeit beantragen Eltern, um sich der Kinderbetreuung zu widmen, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. In Österreich und Deutschland gibt es unterschiedliche Regelungen für die Dauer und Fristen. Arbeitnehmer müssen Elternzeit beantragen schriftlich beim Arbeitgeber einreichen und dabei gesetzliche Fristen einhalten. Der Anspruch auf Elternzeit beantragen besteht unabhängig vom Einkommen und der Betriebsgröße. Viele Eltern nutzen die Möglichkeit, Elternzeit zu beantragen, um in den ersten Lebensjahren des Kindes präsent zu sein.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland regelt das Bundeselternzeitgesetz (BEEG) die Elternzeitregelung. Arbeitnehmer können Elternzeit beantragen ab der Geburt des Kindes bis zum dritten Geburtstag. Das Gesetz erlaubt, Elternzeit beantragen in drei Blöcken aufzuteilen. Die Anmeldefrist für Elternzeit beantragen beträgt acht Wochen vor Beginn, schriftlich beim Arbeitgeber. Beide Elternteile können parallel Elternzeit beantragen, oder nacheinander. Für jedes Kind haben Arbeitnehmer Anspruch, Elternzeit zu beantragen für insgesamt 36 Monate. Pro Elternteil sind maximal 24 Monate möglich. Wer nach dem 1. Januar 2015 geboren ist, kann zwei zusätzliche Monate Elternzeit beantragen pro Elternteil (insgesamt 38 Monate Familie). Das Elterngeld beträgt 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1800 Euro monatlich. Der Arbeitgeber darf die Elternzeitanmeldung nicht ablehnen, wenn sie fristgerecht eingereicht wurde. Während Elternzeit beantragen ist der Kündigungsschutz nach Paragraf 18 BEEG besonders streng.
Rechtslage in Österreich
In Österreich regelt das Väter- und Mütterkarenzgesetz die Elternzeitregelung. Das Anrecht auf Karenz (österreichischer Begriff für Elternzeit) besteht ab der Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Beide Elternteile können Elternzeit beantragen, insgesamt für maximal drei Jahre. Die Anmeldefrist beträgt in Österreich vier Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber. Nach österreichischem Recht muss Elternzeit beantragen nur einer der Elternteile; der andere kann sich zu einem späteren Zeitpunkt abmelden. Das Kinderbetreuungsgeld in Österreich beträgt monatlich 436 Euro (Einkommensabhängiges KBG) oder pauschal 500 Euro (Pauschalvariante). Der Kündigungsschutz während Elternzeit in Österreich ist besonders streng geregelt. Das Mutter-Kind-Pass ist Voraussetzung. Wer Elternzeit beantragen möchte, muss noch erwerbstätig sein und mindestens 52 Wochen vor der geplanten Karenz beschäftigt gewesen sein. In Österreich können Arbeitnehmer Elternzeit beantragen flexibel in Teilen: vier Monate am Stück oder zwei Mal zwei Jahre.
Schritt-für-Schritt Anleitung zum Elternzeitantrag
1. Frühzeitig planen: Bestimmen Sie mindestens sechs Monate vor geplanter Elternzeit, wann Sie diese nehmen möchten und informieren Sie Ihren Arbeitgeber informell. Dies verhindert Überraschungen und zeigt Verantwortung. 2. Schriftlichen Antrag vorbereiten: In Deutschland ist eine schriftliche Anmeldung beim Arbeitgeber erforderlich, in Österreich ebenfalls. Verwenden Sie ein Antragsformular oder schreiben Sie einen formalen Brief mit Angabe des Beginns und der Dauer. 3. Rechtzeitig einreichen: In Deutschland müssen Sie den Antrag acht Wochen vor Beginn einreichen, in Österreich vier Wochen vorher. Schicken Sie den Brief per Einschreiben oder persönlich mit Bestätigung ab. 4. Bestätigung einholen: Fordern Sie schriftlich vom Arbeitgeber eine Bestätigung des Antrags an. Bewahren Sie diese auf, falls später Streitigkeiten entstehen. 5. Kinderbetreuung und Einkommen klären: Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Familie Service über Elterngeld- oder Kinderbetreuungsgeldanträge. Diese sind separate Anträge. 6. Rückkehrtermin absprechen: Vereinbaren Sie mit dem Arbeitgeber frühzeitig, wann Sie zurückkehren werden. Dies ist besonders wichtig für längere Karenzzeiten. 7. Arbeitsvertrag überprüfen: Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag Besonderheiten zur Elternzeit regelt, die über die Gesetze hinausgehen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Zu spät Elternzeit beantragen. Viele Arbeitnehmer reichen den Antrag zu kurzfristig ein und verpassen damit die gesetzliche Frist. Die Lösung: Markieren Sie sich im Kalender acht Wochen vor geplantem Start und reichen Sie den Antrag sofort ein. Ein verspäteter Antrag kann abgelehnt werden. Fehler 2: Mündliche statt schriftliche Anmeldung. Ein mündliches Gespräch mit dem Chef ist kein gültiger Elternzeitantrag. Die Lösung: Schreiben Sie immer formal schriftlich und schicken Sie das Schreiben per Einschreiben. Bewahren Sie eine Kopie auf. Fehler 3: Falsches Formular oder unvollständige Angaben. Wenn Geburtsdatum des Kindes oder Startdatum fehlen, kann der Antrag abgelehnt werden. Die Lösung: Nutzen Sie offizielle Formulare der Arbeiterkammer oder Ihres Bundeslandes und prüfen Sie alle Felder doppelt. Fehler 4: Vergessen, beide Elternteile anzumelden. Wenn nur ein Elternteil Elternzeit beantragen möchte, muss dies klar kommuniziert werden. Die Lösung: Sprechen Sie mit Ihrem Partner ab und dokumentieren Sie schriftlich, wer wann Elternzeit nimmt. Fehler 5: Keine Rückkehrbestätigung. Nach Elternzeit wird manchmal unklar, ob der Arbeitsplatz noch existiert. Die Lösung: Vereinbaren Sie schriftlich mit dem Arbeitgeber den genauen Rückkehrtag und ggf. die Rückkehr in Teilzeit. Fehler 6: Elterngeld und Kinderbetreuungsgeld nicht separat beantragen. Nur Elternzeit beantragen reicht nicht für finanzielle Unterstützung. Die Lösung: Stellen Sie parallel Anträge bei der Elterngeldstelle (DE) oder beim zuständigen Amt (AT).
Elternzeitantrag jetzt erstellen
Rechtssicher für Österreich und Deutschland — in unter 60 Sekunden.
Jetzt erstellen →