Arbeitsvertrag prüfen 2026 — Checkliste & gefährliche Klauseln

Bevor Sie unterschreiben: Diese 10 Punkte sollten Sie in jedem Arbeitsvertrag prüfen — für Deutschland (BGB) und Österreich (AngG/AVRAG).

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10-Punkte Checkliste: Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

1

Beginn des Arbeitsverhältnisses

Genaues Startdatum muss angegeben sein. Bei befristeten Verträgen: Enddatum oder Befristungsgrund (§ 14 TzBfG / § 1 AVRAG).

2

Stellenbezeichnung & Aufgaben ⚠️ Achtung

Zu vage Formulierungen ("und andere anfallende Tätigkeiten") können bedeuten, dass der Arbeitgeber Sie für beliebige Aufgaben einsetzen kann. Achten Sie auf konkrete Beschreibung.

3

Arbeitszeit & Überstunden ⚠️ Achtung

Wöchentliche Regelarbeitszeit, Beginn/Ende, Pausenregelungen. Vorsicht bei "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" — das ist nur bis zu einer bestimmten Anzahl an Stunden zulässig.

4

Gehalt & Nebenleistungen ⚠️ Achtung

Bruttogehalt, Zahlungstermin, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni. Vorsicht: "freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch" können jederzeit gestrichen werden.

5

Urlaubsanspruch

Gesetzlich: 24 Werktage (DE) / 25-30 Werktage (AT). Alles darunter ist unwirksam. Prüfen Sie auch die Regelungen zur Urlaubsübertragung und zum Verfall.

6

Kündigungsfristen ⚠️ Achtung

Dürfen nicht kürzer sein als die gesetzlichen Mindestfristen. Ungleiche Fristen für Arbeitgeber/Arbeitnehmer sind in AT unzulässig.

7

Probezeit

Maximum 6 Monate (DE) / 1 Monat (AT). Während der Probezeit gilt verkürzte Kündigungsfrist von in der Regel 2 Wochen.

8

Wettbewerbsverbot ⚠️ Achtung

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam wenn es zeitlich (max. 2 Jahre) und örtlich begrenzt ist UND eine Karenzentschädigung vorgesehen ist (50% des Gehalts).

9

Geheimhaltungspflichten ⚠️ Achtung

Übermäßig weite Formulierungen die auch öffentlich bekannte Informationen umfassen können unzulässig sein. Prüfen Sie die Reichweite.

10

Ausschlussfristen ⚠️ Achtung

Klauseln die fordern, dass Ansprüche innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen — viele vergessen das und verlieren so Gehaltsansprüche.

Unwirksame Klauseln — diese können Sie ignorieren

Manche Klauseln in Arbeitsverträgen sind von Gesetzes wegen unwirksam — auch wenn Sie sie unterschrieben haben:

  • Überstunden pauschale die den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet
  • Urlaub unter dem gesetzlichen Minimum (24 Werktage DE / 25 AT)
  • Ausschluss von Krankengeld oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten ohne Mindestbindungsdauer
  • Verbot jeglicher Nebentätigkeit ohne sachlichen Grund

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