📜 Testament — Muster für Österreich
Unverbindliches Anschauungsmuster mit Beispieldaten. Kernklauseln sind gekürzt — Ihr individuelles Dokument wird vollständig ausformuliert.
WICHTIGER HINWEIS: Ein eigenhändiges Testament ist in Österreich gemäß § 578 ABGB nur gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. Dieses KI-generierte Dokument dient ausschließlich als unverbindliche Vorlage/Muster. Es muss entweder vollständig von Hand abgeschrieben werden, oder alternativ als Notariatsakt vor einem Notar errichtet werden. Ein fremdhändiges (maschinell erstelltes) Testament ist nur gültig mit eigenhändiger Unterschrift des Erblassers, einem handschriftlichen Bekräftigungsvermerk sowie der Unterschrift von drei fähigen Zeugen gemäß § 579 ABGB. Nach dem ErbRÄG 2015 (in Kraft seit 1.1.2017) sind nur noch Kinder/Nachkommen (Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) sowie der Ehepartner/eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt. Eltern und weitere Vorfahren haben seit der Reform keinen Pflichtteilsanspruch mehr.
Dies ist ein öffentliches Anschauungsmuster mit fiktiven Beispieldaten zu Demonstrationszwecken. Einzelne Kernabschnitte wurden bewusst gekürzt und sind nicht als eigenständiges Rechtsdokument verwendbar.
Mein letzter Wille
Wien, am 31. Juli 2026
Ich, Max Mustermann, geboren am 14. März 1968 in Wien, wohnhaft in Mustergasse 1, 1010 Wien, österreichischer Staatsbürger, erkläre bei vollem Bewusstsein, freiem Willen und in Kenntnis der Tragweite dieser Erklärung hiermit meinen letzten Willen wie folgt:
§ 1 Widerruf früherer letztwilliger Verfügungen
Ich widerrufe hiermit ausdrücklich alle von mir bisher errichteten letztwilligen Verfügungen, insbesondere mein eigenhändiges Testament vom 12. Mai 2019, sowie sämtliche darin enthaltenen Anordnungen, gleichgültig ob mündlich, schriftlich oder in sonstiger Form getroffen. Es soll ausschließlich diese letztwillige Verfügung Gültigkeit besitzen. Sollte ein früheres Testament aufgefunden werden, so ist dieses als gegenstandslos zu betrachten, soweit es dieser Verfügung widerspricht.
§ 2 Personalien und Familienstand
Ich bin verheiratet mit Maria Musterfrau, geboren am 22. September 1970, wohnhaft ebenfalls in Mustergasse 1, 1010 Wien. Aus dieser Ehe stammen zwei gemeinsame Kinder: Sophie Mustermann, geboren am 5. Juni 1998, und Paul Mustermann, geboren am 17. November 2001. Weitere Kinder, Vorkinder oder Wahlkinder habe ich nicht.
| Ehepartnerin | Maria Musterfrau, geb. 22.09.1970 |
| Tochter | Sophie Mustermann, geb. 05.06.1998 |
| Sohn | Paul Mustermann, geb. 17.11.2001 |
§ 3 Erbeinsetzung
Ich setze hiermit als meine Erben zu nachstehenden Anteilen ein: meine Ehefrau Maria Musterfrau zu einem Anteil von einem Zweitel (1/2) meines gesamten Nachlasses, sowie meine beiden Kinder Sophie Mustermann und Paul Mustermann zu je einem Anteil von einem Viertel (1/4) meines gesamten Nachlasses.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 4 Vermächtnisse und besondere Zuwendungen
Ich vermache meinem langjährigen Freund und Geschäftspartner Herrn Thomas Beispiel, geboren am 3. April 1965, wohnhaft in Beispielstraße 4, 1030 Wien, als Vorausvermächtnis meine Briefmarkensammlung sowie meinen PKW der Marke Musterauto, Baujahr 2021.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 5 Testamentsvollstreckung
Zum Testamentsvollstrecker (Verlassenschaftskurator im Sinne der Nachlassabwicklung) bestimme ich Herrn Dr. Alexander Rechtsanwalt, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Kanzleianschrift Beispielplatz 7, mit der Aufgabe, die ordnungsgemäße Verteilung des Nachlasses gemäß dieser letztwilligen Verfügung zu überwachen und durchzuführen.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 6 Auflagen und besondere Wünsche
Ich wünsche, dass meine Kinder Sophie und Paul aus dem ihnen zugewendeten Erbteil einen Betrag von jeweils EUR 5.000,- an die Österreichische Kinderkrebshilfe spenden, sofern der Nachlass dies ohne Beeinträchtigung ihres Pflichtteils zulässt.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 7 Pflichtteilsrecht und Hinweis auf die Rechtslage
Mir ist bekannt, dass meiner Ehefrau Maria Musterfrau sowie meinen Kindern Sophie Mustermann und Paul Mustermann nach geltendem österreichischem Recht (§§ 757 ff ABGB in der Fassung des ErbRÄG 2015) ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres jeweiligen gesetzlichen Erbteils zusteht. Diese letztwillige Verfügung wurde so gestaltet, dass die Pflichtteilsansprüche der genannten Personen durch die vorgenommene Erbeinsetzung gewahrt bleiben. Sollte sich dennoch eine Pflichtteilsverkürzung ergeben, so ist diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auszugleichen. Weitere Verwandte, insbesondere meine Eltern, sind nach der geltenden Rechtslage nicht pflichtteilsberechtigt.
§ 8 Ersatzerbenbestimmung
Für den Fall, dass einer der eingesetzten Erben vor mir versterben, die Erbschaft ausschlagen oder aus einem sonstigen Grund als Erbe wegfallen sollte, bestimme ich ersatzweise dessen eigene Nachkommen zu gleichen Teilen als Ersatzerben. Sollten keine Nachkommen vorhanden sein, so wächst der betreffende Erbteil den übrigen im § 3 genannten Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten zu.
§ 9 Schlussbestimmungen
Ich erkläre, dass ich diese letztwillige Verfügung im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, ohne Zwang, Irrtum oder Täuschung und aus freiem Entschluss errichtet habe. Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Testaments aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Anordnungen nicht; die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende gültige Regelung zu ersetzen. Ich behalte mir ausdrücklich vor, diese letztwillige Verfügung jederzeit ganz oder teilweise durch eine neue letztwillige Verfügung zu widerrufen oder abzuändern.
Dieses Testament wurde von mir eigenhändig und vollständig handschriftlich verfasst und umfasst zwei Seiten. Ich unterfertige es im Anschluss mit meinem vollen Namen unter Angabe von Ort und Datum der Errichtung.
- Errichtungsort: Wien
- Errichtungsdatum: 31. Juli 2026
- Anzahl der Seiten: 2
- Form: Eigenhändiges Testament gemäß § 578 ABGB
Erinnerung: Dieses Dokument entfaltet erst dann Rechtswirkung, wenn es vollständig eigenhändig handschriftlich abgeschrieben und unterschrieben wird, oder als Notariatsakt errichtet wird. Bei einem fremdhändigen Testament sind zusätzlich drei fähige Zeugen mit eigenhändiger Unterschrift und Zeugenzusatz erforderlich. Es wird dringend empfohlen, sich vor Errichtung eines Testaments von einem Notar oder Rechtsanwalt individuell beraten zu lassen und das Testament im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) registrieren zu lassen.
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