📄 Rechnung — Muster für Österreich
Unverbindliches Anschauungsmuster mit Beispieldaten. Kernklauseln sind gekürzt — Ihr individuelles Dokument wird vollständig ausformuliert.
Rechnung — Anschauungsmuster
Dieses Dokument ist ein öffentliches MUSTERDOKUMENT mit fiktiven Daten. Es dient ausschließlich Anschauungszwecken und ist nicht zur tatsächlichen Verwendung bestimmt.
Ausstellungsdatum: 31.07.2026
Ausstellungsort: Wien
Leistungserbringer (Rechnungsaussteller)
Max Mustermann
Mustermann Consulting e.U.
Mustergasse 1
1010 Wien, Österreich
E-Mail: max.mustermann@musterfirma.at
UID-Nummer: ATU12345678
Steuernummer (FA Österreich): 12 345/6789
Leistungsempfänger
Maria Musterfrau
Musterfrau GmbH
Beispielstraße 25
1020 Wien, Österreich
UID-Nummer: ATU87654321
§ 1 Rechnungsdaten
Die vorliegende Rechnung wird gemäß § 11 öUStG mit fortlaufender, eindeutiger Rechnungsnummer sowie sämtlichen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben ausgestellt. Nachfolgend die wesentlichen Eckdaten der Rechnungslegung im Überblick:
| Rechnungsnummer | R-2026-00417 |
| Ausstellungsdatum | 31.07.2026 |
| Leistungsdatum | 24.07.2026 |
| Zahlungsziel | 14 Tage netto (bis 14.08.2026) |
§ 2 Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung hat gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 öUStG die Art und den Umfang der erbrachten Leistung so konkret zu bezeichnen, dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist, im vorliegenden Fall die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Prozessoptimierung im Zeitraum vom 01.07.2026 bis 24.07.2026.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 3 Entgelt und Steuerbetrag
Das Entgelt für die erbrachte Leistung sowie der darauf entfallende Umsatzsteuerbetrag sind gemäß § 11 Abs. 1 Z 5 und Z 6 öUStG gesondert auszuweisen, wobei im vorliegenden Muster ein Nettobetrag von € 4.200,00 zuzüglich 20 % österreichischer Umsatzsteuer zur Anwendung gelangt.
| Position | Beschreibung | Betrag (€) |
|---|---|---|
| 1 | Beratungsleistung Prozessoptimierung (Juli 2026) | 4.200,00 |
| Nettobetrag | 4.200,00 | |
| zzgl. 20 % USt gemäß § 10 öUStG | 840,00 | |
| Bruttobetrag (Gesamtsumme) | 5.040,00 | |
Da der Bruttobetrag der vorliegenden Rechnung unter € 10.000,00 liegt, ist die Angabe der UID-Nummer des Leistungsempfängers rechtlich nicht zwingend erforderlich, wird im vorliegenden Muster jedoch aus Gründen der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit dennoch ausgewiesen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der genannten Zahlungsfrist ohne Abzug auf das nachstehend angeführte Konto zu überweisen, wobei bei Zahlungsverzug gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zur Anwendung gelangen können.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 5 Bankverbindung
Zur Abwicklung der Zahlung wird nachstehende Bankverbindung des Leistungserbringers bekannt gegeben, wobei bei der Überweisung die Rechnungsnummer als Verwendungszweck zwingend anzugeben ist, um eine korrekte Zuordnung des Zahlungseingangs zu gewährleisten:
| Kontoinhaber | Max Mustermann |
| IBAN | AT48 1234 5678 9012 3456 |
| BIC | GIBAATWWXXX |
| Verwendungszweck | R-2026-00417 |
§ 6 Hinweise gemäß § 11 öUStG
Diese Rechnung enthält sämtliche in § 11 Abs. 1 öUStG geforderten Pflichtangaben, namentlich den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers, die UID-Nummer des leistenden Unternehmers, die fortlaufende Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der erbrachten Leistung, den Zeitpunkt der Leistung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie den anzuwendenden Steuersatz und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag. Sofern der Bruttobetrag der Rechnung € 10.000,00 übersteigt, ist gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 lit. b öUStG zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers zwingend anzuführen. Aufbewahrungspflichten für Rechnungen bestehen gemäß § 132 Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich für einen Zeitraum von sieben Jahren, wobei bei Zusammenhang mit Grundstücken abweichende, längere Fristen gelten können. Bei Kleinunternehmern im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 öUStG entfällt der gesonderte Ausweis der Umsatzsteuer, wobei in diesem Fall ein entsprechender Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in die Rechnung aufzunehmen ist. Diese Rechnung wurde nach bestem Wissen unter Berücksichtigung der zum Ausstellungsdatum geltenden Rechtslage erstellt, ersetzt jedoch keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Ende des Musterdokuments — ausschließlich zu Anschauungszwecken, ohne Rechtsverbindlichkeit.
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