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🏥 Patientenverfügung — Muster für Österreich

Unverbindliches Anschauungsmuster mit Beispieldaten. Kernklauseln sind gekürzt — Ihr individuelles Dokument wird vollständig ausformuliert.

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Patientenverfügung

— ÖFFENTLICHES ANSCHAUUNGSMUSTER — kein rechtsgültiges Dokument, dient ausschließlich der Veranschaulichung —

Errichtet gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG), BGBl. I Nr. 55/2006

Ort, Datum: Wien, 31.07.2026

§ 1 Bezeichnung der verfügenden Person

Ich, die unten unterfertigte Person, treffe hiermit im vollen Bewusstsein meiner Entscheidungsfähigkeit und nach eingehender Überlegung die nachfolgenden Festlegungen über medizinische Behandlungen für den Fall, dass ich meinen Willen im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr äußern kann. Diese Patientenverfügung wurde freiwillig, ohne äußeren Druck und in Kenntnis ihrer Tragweite errichtet.

Name Max Mustermann
Geburtsdatum 12.03.1958
Adresse Mustergasse 1, 1010 Wien

§ 2 Vertrauensperson / Bevollmächtigter

Zur Unterstützung meines Willens und zur Kommunikation mit dem behandelnden medizinischen Personal benenne ich folgende Vertrauensperson, die mit meiner Situation vertraut ist und im Sinne dieser Verfügung angehört werden soll:

Name Maria Musterfrau
Verhältnis Ehegattin
Adresse Mustergasse 1, 1010 Wien
Telefon +43 660 1234567

Die Benennung einer Vertrauensperson ersetzt keine Erwachsenenvertretung und ändert nichts an der Verbindlichkeit dieser Patientenverfügung; sie dient ausschließlich der besseren Umsetzung meines hier festgelegten Willens.

§ 3 Ausgangssituation und Behandlungsablehnungen

Für den Fall, dass ich mich in einem Zustand befinde, in dem keine Aussicht auf Wiedererlangung meiner Entscheidungsfähigkeit besteht und meine Erkrankung nach ärztlicher Beurteilung unumkehrbar zum Tod führen wird, lehne ich lebensverlängernde Maßnahmen ausdrücklich ab, insbesondere künstliche Beatmung, Reanimationsmaßnahmen sowie die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr über die palliative Basisversorgung hinaus.

[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.

§ 4 Wünsche zur Schmerztherapie und palliativen Versorgung

Unabhängig von den vorstehenden Ablehnungen wünsche ich in jedem Fall eine ausreichende und lindernde Schmerz- und Symptombehandlung, selbst wenn diese als Nebenwirkung eine Verkürzung meiner Lebenszeit mit sich bringen sollte.

[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.

§ 5 Spezielle Krankheitsbilder und Zustände

Für den Fall eines fortgeschrittenen, irreversiblen Verlusts meiner kognitiven Fähigkeiten, etwa im Endstadium einer Demenzerkrankung, lege ich fest, dass keine Antibiotikagabe bei lebensbedrohlichen Infektionen sowie keine Dialysebehandlung erfolgen soll.

[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.

§ 6 Weitere Wünsche

Ergänzend halte ich fest, dass mir ein Aufenthalt in vertrauter Umgebung bzw. in einem Hospiz wichtig ist, sofern dies medizinisch vertretbar ist, und dass ich eine seelsorgerische Begleitung nach römisch-katholischem Ritus wünsche. Organspenden stehe ich grundsätzlich positiv gegenüber; Näheres regle ich in einer gesonderten Erklärung.

  • Information und Einbindung meiner Vertrauensperson vor wesentlichen Behandlungsentscheidungen
  • Verzicht auf Verlegung auf eine Intensivstation, wenn keine kurative Aussicht mehr besteht
  • Ermöglichung des Abschieds im Kreis meiner Familie

§ 7 Form, Gültigkeit und Erneuerung

Diese Patientenverfügung wurde nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung über die Bedeutung und Folgen der getroffenen Festlegungen sowie über meinen aktuellen Gesundheitszustand errichtet. Ich bestätige, dass ich über Wesen und Tragweite der abgegebenen Erklärungen umfassend informiert wurde und dass diese meinem freien und ernstlichen Willen entsprechen.

Es wird ausdrücklich empfohlen, eine verbindliche Patientenverfügung nur unter fachkundiger Beteiligung eines Notars, Rechtsanwalts oder eines aufklärenden Arztes zu errichten, da nur so die strengen Formerfordernisse des § 5 PatVG (ärztliche Aufklärung, Dokumentation der Einsichts- und Urteilsfähigkeit) erfüllt werden. Eine verbindliche Patientenverfügung ist ab Errichtung acht Jahre gültig und muss danach erneuert werden, andernfalls verliert sie ihre strikte Bindungswirkung und gilt lediglich als Orientierungshilfe (beachtliche Patientenverfügung).

Eine lediglich beachtliche Patientenverfügung bedarf keiner ärztlichen Aufklärung, sondern nur der Schriftform und eigenhändigen Unterschrift; sie ist von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei der Ermittlung des Patientenwillens zu berücksichtigen, entfaltet jedoch keine strikte Bindungswirkung.

Diese Verfügung gilt bis zu ihrem Widerruf oder bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist. Ich behalte mir das Recht vor, diese Erklärung jederzeit formlos, auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten, zu widerrufen.

Art der Verfügung Verbindliche Patientenverfügung gem. § 4 ff PatVG
Aufklärender Arzt Dr. Sabine Beispiel, Musterklinik Wien, Beispielstraße 5, 1090 Wien
Datum der Errichtung 31.07.2026
Gültig bis 30.07.2034 (danach Erneuerung erforderlich)

Ich erkläre, dass ich diese Patientenverfügung nach reiflicher Überlegung, in Kenntnis der medizinischen und rechtlichen Tragweite sowie ohne Zwang oder Irrtum errichtet habe. Eine Ausfertigung dieses Dokuments wurde bei der Österreichischen Patientenverfügungs-Registerstelle hinterlegt bzw. wird meiner Hausärztin/meinem Hausarzt sowie meiner Vertrauensperson bekannt gegeben.

Max Mustermann (Verfügende Person)
Dr. Sabine Beispiel (aufklärende Ärztin) / Notar
Zeugin/Zeuge: Maria Musterfrau
Ort, Datum: Wien, 31.07.2026

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