🤝 Kaufvertrag — Muster für Österreich
Unverbindliches Anschauungsmuster mit Beispieldaten. Kernklauseln sind gekürzt — Ihr individuelles Dokument wird vollständig ausformuliert.
Kaufvertrag
Anschauungsmuster – kein rechtsgültiges Dokument
Dieses Dokument dient ausschließlich der Veranschaulichung von Aufbau und Gestaltung eines österreichischen Kaufvertrages. Einzelne Kernklauseln wurden bewusst gekürzt und sind nicht vollständig. Für ein individuelles, rechtsverbindliches Dokument ist eine gesonderte Erstellung erforderlich.
Ort und Datum: Wien, am 31.07.2026
Abgeschlossen zwischen folgenden Vertragsparteien:
| Verkäufer | Max Mustermann, geb. 12.03.1980, Mustergasse 1, 1010 Wien (im Folgenden „Verkäufer“) |
| Käufer | Maria Musterfrau, geb. 05.09.1985, Beispielstraße 22, 1020 Wien (im Folgenden „Käufer“) |
Die Vertragsparteien schließen im Sinne der §§ 1053 ff ABGB nachstehenden Kaufvertrag über den unten näher bezeichneten Kaufgegenstand. Der Vertrag wird als Privatgeschäft zwischen zwei natürlichen Personen abgeschlossen; es handelt sich um kein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG, da weder Verkäufer noch Käufer als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG auftreten.
§ 1 Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft und übergibt, und der Käufer kauft und übernimmt folgenden Kaufgegenstand:
| Kaufgegenstand | Gebrauchtes Kraftfahrzeug, Marke VW, Modell Golf VII, Baujahr 2017, Fahrgestellnummer WVWZZZ1KZ8W123456, Kennzeichen W-123MM |
| Beschreibung / Zustand | Kilometerstand 78.500 km, ein Vorbesitzer, Serviceheft lückenlos geführt, Reifen (Sommer) ca. 40 % Profiltiefe, kleiner Lackschaden hinten links (Stoßstange, bekannt und dem Käufer vor Vertragsabschluss gezeigt), § 57a-Begutachtung gültig bis 03/2027 |
§ 2 Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt € 11.900,00 (in Worten: Elftausendneunhundert Euro) und ist wie folgt zu entrichten.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
| Kaufpreis | € 11.900,00 |
| Zahlungsart | Banküberweisung auf Konto des Verkäufers (IBAN AT00 0000 0000 0000 0000), fällig spätestens 3 Werktage vor Übergabe |
§ 3 Übergabe und Gefahrenübergang
Die Übergabe des Kaufgegenstandes samt Fahrzeugschein, sämtlichen Fahrzeugschlüsseln und Serviceunterlagen erfolgt am 15.08.2026 am Wohnort des Verkäufers.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 4 Gewährleistung
Da es sich um einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen handelt, gelten die Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB über die Gewährleistung, wobei die Vermutungsfrist des § 924 ABGB im vorliegenden Fall zwölf Monate ab Übergabe beträgt.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
Der dem Käufer bekannte und in § 1 dieses Vertrages ausdrücklich beschriebene Lackschaden an der hinteren linken Stoßstange ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, da es sich um einen dem Käufer bekannten Mangel im Sinne des § 928 ABGB handelt. Im Übrigen wird die Gewährleistung für offene und geheime Mängel, die dem Käufer nicht bekannt waren, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht ausgeschlossen, soweit dies nachfolgend nicht abweichend geregelt ist.
§ 5 Gefahrtragung und Zubehör
Mit der Übergabe gehen Nutzen und Gefahr des Kaufgegenstandes gemäß § 1064 ABGB iVm § 1051 ABGB auf den Käufer über.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 6 Zusicherungen des Verkäufers
Der Verkäufer sichert zu, dass der Kaufgegenstand in seinem lastenfreien Alleineigentum steht, keine Rechte Dritter (insbesondere Pfandrechte, Leasingverbindlichkeiten oder Sicherungseigentum) daran bestehen und das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Der Verkäufer versichert weiters, dass der im Kilometerzähler ausgewiesene Kilometerstand nach seinem Wissen und Kenntnisstand dem tatsächlichen Nutzungsumfang des Fahrzeuges entspricht und keine Manipulation des Kilometerstandes erfolgt ist.
§ 7 Kosten und Steuern
Sämtliche mit der Ummeldung des Fahrzeuges verbundenen Kosten und Gebühren trägt der Käufer. Die Abmeldung beim bisherigen Zulassungsstandort erfolgt durch den Verkäufer bis spätestens zum Tag der Übergabe. Jede Partei trägt die ihr allenfalls entstehenden eigenen Beratungskosten selbst.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis selbst. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, die sachlich zuständige Gerichtsbarkeit in Wien vereinbart.
- Dieser Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt.
- Jede Vertragspartei erhält eine unterfertigte Ausfertigung.
- Beide Ausfertigungen gelten als Original.
Hinweis (Anschauungsmuster): Die vorstehenden Klauseln mit dem Vermerk „Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert“ sind in diesem Muster absichtlich unvollständig und stellen keine abschließende rechtliche Regelung dar. Dieses Dokument ist daher nicht zur Unterzeichnung oder Verwendung im Rechtsverkehr geeignet.
Wien, am 31.07.2026
Wien, am 31.07.2026
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