💼 Arbeitsvertrag — Muster für Österreich
Unverbindliches Anschauungsmuster mit Beispieldaten. Kernklauseln sind gekürzt — Ihr individuelles Dokument wird vollständig ausformuliert.
Arbeitsvertrag (Anschauungsmuster)
— ÖFFENTLICHES MUSTERDOKUMENT ZU ANSCHAUUNGSZWECKEN — KEIN RECHTSGÜLTIGES DOKUMENT —
Erstellt am: 31.07.2026
abgeschlossen zwischen
Dienstgeber: Musterfirma GmbH, Mustergasse 1, 1010 Wien, FN 123456a, vertreten durch Maria Musterfrau (Geschäftsführerin)
und
Dienstnehmer: Max Mustermann, geboren am 05.03.1995, wohnhaft in Musterstraße 22/4, 1100 Wien, Sozialversicherungsnummer 1234 050395
§ 1 Beginn und Art des Dienstverhältnisses
Das Dienstverhältnis beginnt am 01.09.2026 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Dienstnehmer wird als Angestellter im Sinne des Angestelltengesetzes (AngG) in der Position „Software-Entwickler“ eingestellt. Der Dienstort ist die Betriebsstätte des Dienstgebers in 1010 Wien, wobei der Dienstgeber berechtigt ist, den Dienstnehmer im zumutbaren Ausmaß auch an anderen Standorten im Raum Wien einzusetzen. Auf dieses Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für Angestellte in der Informationstechnologie in seiner jeweils geltenden Fassung Anwendung; dessen Bestimmungen gehen, soweit für den Dienstnehmer günstiger, den Regelungen dieses Vertrages vor. Der Dienstgeber verpflichtet sich, den Dienstnehmer fristgerecht bei der zuständigen Krankenversicherungsträgerin (ÖGK) gemäß § 33 ASVG anzumelden.
§ 2 Probezeit
Die ersten ein (1) Monat des Dienstverhältnisses gelten gemäß § 19 Abs. 2 AngG als Probemonat.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 3 Entgelt
| Bruttomonatsgehalt | € 3.450,00 (vierzehnmal jährlich) |
| Fälligkeit | jeweils am Letzten des Kalendermonats |
| Sonderzahlungen | Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration gemäß KV |
Das Entgelt wird bargeldlos auf ein vom Dienstnehmer bekanntzugebendes Bankkonto überwiesen. Das vereinbarte Bruttomonatsgehalt liegt über dem im anzuwendenden Kollektivvertrag für die entsprechende Verwendungsgruppe und Einstufung vorgesehenen Mindestgehalt. Änderungen der kollektivvertraglichen Mindestgehälter (z. B. durch jährliche KV-Erhöhungen) wirken sich unmittelbar auf die Einstufung aus, soweit dies zu einem höheren Anspruch führt.
§ 4 Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden, verteilt auf fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag).
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 5 Urlaub
Der Dienstnehmer hat gemäß Urlaubsgesetz (UrlG) Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 25 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr bei einer Fünf-Tage-Woche, was 30 Werktagen entspricht; ab Erreichen des jeweils maßgeblichen Dienstzeitausmaßes erhöht sich der Anspruch entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 6 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Im Fall der Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Maßgabe des § 8 AngG.
[…] Diese Klausel wird im individuell erstellten Dokument vollständig und auf Ihre Angaben zugeschnitten ausformuliert.
§ 7 Beendigung des Dienstverhältnisses
Nach Ablauf der Probezeit kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und -termine gemäß § 20 AngG gelöst werden. Die Kündigungsfrist durch den Dienstgeber beträgt in den ersten zwei Dienstjahren sechs Wochen zum Quartalsende und verlängert sich mit zunehmender Dienstzeit entsprechend den gesetzlichen Staffelungen. Der Dienstnehmer kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Letzten eines Kalendermonats aufkündigen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Kündigung bedarf zu Beweiszwecken der Schriftform. Eine Entlassung bzw. ein vorzeitiger Austritt ist nur aus den in §§ 26 f AngG genannten wichtigen Gründen zulässig. Im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstnehmer verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Arbeitsmittel, Unterlagen und Zugangsberechtigungen unverzüglich zurückzugeben.
§ 8 Verschwiegenheit und Datenschutz
Der Dienstnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowohl während des aufrechten Dienstverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern im Sinne der DSGVO. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht unabhängig von der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses fort und erstreckt sich nicht auf Informationen, die allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.
§ 9 Besondere Vereinbarungen
Der Dienstgeber stellt dem Dienstnehmer einen Laptop sowie ein Mobiltelefon zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, deren private Mitbenutzung im geringen Ausmaß gestattet ist. Homeoffice ist im Ausmaß von bis zu zwei Tagen pro Woche nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Führungskraft möglich; die Details werden in einer gesonderten Homeoffice-Vereinbarung gemäß § 2h AVRAG geregelt. Weitere Nebenabsprachen bestehen nicht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis selbst. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Für alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag geregelten Punkte gelten die Bestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere AngG, AVRAG, ASVG, UrlG und AZG, in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Dienstnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt einer Ausfertigung dieses Vertrages, der zugleich als Dienstzettel gemäß § 2 AVRAG gilt.
Dienstgeber (Musterfirma GmbH)
Maria Musterfrau
Dienstnehmer
Max Mustermann
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