Veröffentlicht am 14. Juli 2026
Kündigung in der Probezeit: Österreich & Deutschland Fristen, Rechte und Sonderregeln erklärt. Kostenloser Ratgeber mit Muster.
Was ist eine Kündigung in der Probezeit? Definition und Überblick
Eine Kündigung in der Probezeit ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der vereinbarten Probationsphase. Die Probezeit dient beiden Seiten zur gegenseitigen Erprobung und hat in Österreich maximal 4 Wochen Dauer, in Deutschland bis zu 6 Monaten. Eine Kündigung in der Probezeit unterliegt deutlich kürzeren Fristen und erleichterten Bedingungen als nach Ablauf der Probezeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich während dieser Phase ohne Angabe von Gründen trennen. Dies ist der hauptsächliche Unterschied zur ordentlichen Kündigung nach Probezeit, bei der strenge Fristen und Kündigungsschutzbestimmungen gelten. Die Kündigung in der Probezeit muss schriftlich erfolgen und kann jederzeit ohne Einhaltung längerer Fristen ausgesprochen werden.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland regelt Paragraph 622 Absatz 1 BGB die Kündigungsfristen während der Probezeit. Die Probezeit beträgt maximal 6 Monate und kann nur schriftlich vereinbart werden. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Dies bedeutet, dass eine Kündigung in der Probezeit sehr kurzfristig erfolgen kann. Beide Parteien benötigen keinen Grund für eine Kündigung während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann eine Kündigung in der Probezeit ohne Kündigungsschutzgesetz aussprechen, selbst wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert ist oder sich in Elternzeit befindet. Besonderheit: Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist auch während der Probezeit nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, wie beispielsweise Diebstahl oder tätlicher Angriff. Die Schriftform ist zwingend erforderlich, mündliche oder elektronische Kündigungen ohne qualifizierte Signatur sind unwirksam.
Rechtslage in Österreich
In Österreich ist die Probezeit im Arbeitsrecht maximal 4 Wochen lang und wird durch das ABGB sowie das Arbeitsrecht Gesetzbuch geregelt. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt ebenso 2 Wochen und kann zum Ende einer Woche erfolgen. Paragraph 622 des österreichischen Arbeitszeitgesetzes regelt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündigen können. Der wesentliche Unterschied zu Deutschland: Die Probezeit in Österreich ist kürzer und damit auch die Phasen mit erleichterten Kündigungsmöglichkeiten. Nach Ablauf der 4-wöchigen Probezeit greifen die strengeren Kündigungsschutzbestimmungen des Kollektivvertrags und des ABGB. Eine Kündigung in der Probezeit muss schriftlich erfolgen, kann aber per Einschreiben, Email mit qualifizierter Signatur oder persönlich übergeben werden. In Österreich gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte oder Personen in Elternzeit während der Probezeit. Der Arbeitgeber muss die Kündigung in der Probezeit nicht begründen, sollte aber alle gesetzlichen Formvoraussetzungen einhalten.
Schritt-für-Schritt Anleitung: Kündigung in der Probezeit durchführen
1. Kündigungsfrist prüfen: Überprüfen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag und die geltenden gesetzlichen Fristen. In Deutschland und Österreich beträgt die Frist 2 Wochen. Notieren Sie sich das genaue Kündigungsdatum und berechnen Sie das Enddatum des Arbeitsverhältnisses. Achten Sie darauf, dass die Kündigung zu einem zulässigen Termin erfolgt (in Österreich zum Ende einer Woche). 2. Kündigungsschreiben verfassen: Erstellen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Ihrer vollständigen Adresse, Datum, und Name des Empfängers. Geben Sie die Kündigungsfrist an und das Enddatum des Arbeitsverhältnisses. Das Schreiben sollte kurz und präzise sein. Eine Begründung ist zwar nicht erforderlich, kann aber enthalten sein. 3. Schriftform einhalten: Die Kündigung muss handschriftlich unterzeichnet sein oder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen. Eine E-Mail oder ein Telefonanruf ist nicht ausreichend. Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es persönlich. 4. Kündigung einreichen: Überbringen Sie die schriftliche Kündigung persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Person im Unternehmen, normalerweise die Personalabteilung oder den direkten Vorgesetzten. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf. Der Rückschein dient als Beweis des Zugangs. 5. Bestätigung dokumentieren: Fordern Sie eine Bestätigung der Kündigung an oder notieren Sie das Übergabedatum. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und Bestätigung in einer Mappe. 6. Übergabe vorbereiten: Klären Sie rechtzeitig, welche Arbeitsmaterialien und Gegenstände Sie am letzten Tag zurückgeben müssen. Informieren Sie sich über ausstehende Lohnzahlungen, Urlaubsabgeltung und Zeugnisansprüche. Vereinbaren Sie einen Übergabetermin für Ihre Tätigkeiten.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Mündliche Kündigung ohne schriftliche Bestätigung. Viele Arbeitnehmer glauben, eine mündliche Kündigung gegenüber dem Vorgesetzten ist ausreichend. Dies ist rechtswidrig. Die Lösung: Verfassen Sie immer ein schriftliches Kündigungsschreiben und händigen Sie es persönlich oder per Einschreiben ein. Dokumentieren Sie den Übergabetermin schriftlich. Fehler 2: Verpasste Kündigungsfrist und falscher Endzeitpunkt. Viele Kündigungen scheitern, weil die 2-Wochen-Frist nicht korrekt berechnet wird oder das Enddatum nicht zu einem zulässigen Termin erfolgt. Die Lösung: In Deutschland kann die Kündigung zum 15. oder Ende eines Kalendermonats erfolgen. In Österreich zum Ende einer Woche. Zählen Sie die Tage ab dem Zugang der Kündigung. Fehler 3: Keine Kopie des Kündigungsschreibens aufbewahrt. Viele Arbeitnehmer bewahren keine Unterlagen auf und haben später keine Beweise für die erfolgte Kündigung. Die Lösung: Machen Sie mindestens 2 Kopien des Kündigungsschreibens. Eine für Sie, eine als Backup. Nutzen Sie den Einschreiben-Rückschein als Nachweis des Zugangs. Fehler 4: Kündigungsschutz und Sonderbestimmungen übersehen. Obwohl die Probezeit erleichterte Kündigung ermöglicht, gibt es in seltenen Fällen auch während der Probezeit Kündigungsschutz. Die Lösung: Überprüfen Sie, ob Sie unter Kündigungsschutz stehen, beispielsweise wegen einer Behinderung, Betriebsratszugehörigkeit oder laufenden Gerichtsverfahrens. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt.
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