Veröffentlicht am 07. Juli 2026
Kündigung widerrufen: Erfahren Sie, ob und wie Sie eine Kündigung zurücknehmen können. Rechtslage in Österreich & Deutschland mit Fristen.
Was ist eine Kündigungswiderruf? Definition und Überblick
Eine Kündigung widerrufen bedeutet, eine bereits eingereichte oder ausgesprochene Kündigung vor deren Wirksamkeit zurückzunehmen. Im Arbeitsrecht ist dies ein wichtiges Thema, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber oftmals nach voreiliger Kündigung eine Rücknahme anstreben. Der Widerruf einer Kündigung ist nicht automatisch möglich und unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Die Möglichkeit der Kündigungswiderruf hängt davon ab, ob die Kündigung bereits wirksam geworden ist oder noch widerrufen werden kann. In Österreich und Deutschland gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für eine solche Rücknahme. Arbeitnehmer sollten wissen, dass eine Kündigungswiderruf zeitlich begrenzt ist und bestimmte formale Anforderungen erfüllen muss.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Kündigungswiderruf. Nach Paragraph 130 BGB wird eine Kündigung wirksam, sobald sie dem Empfänger zugeht. Dies bedeutet, dass der Zugang maßgeblich ist, nicht die Absendung. Vor dem Zugang kann die Kündigung jederzeit widerrufen werden. Nach dem Zugang ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Die Kündigungsfrist nach Paragraph 622 BGB beträgt für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer zwei Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber gelten längere Fristen von vier Wochen. Wird eine Kündigung ausgesprochen, kann diese nur vor Ablauf der Kündigungsfrist widerrufen werden. Ein Widerruf muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer vorliegen. Nach der Kündigung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen, den Arbeitsvertrag weiterhin zu erfüllen, dies ist dann aber eine neue Vereinbarung, kein Widerruf. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mehrfach klargestellt, dass eine Kündigungswiderruf nach Zugang der Kündigung nicht möglich ist.
Rechtslage in Österreich
Nach österreichischem Recht regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die Kündigungsfrist und Widerruf. Paragraph 1197 ABGB bestimmt, dass eine Kündigung wirksam wird, sobald sie dem anderen Teil zugeht. Die Kündigungsfrist nach Paragraph 1195 ABGB beträgt für Arbeitnehmer grundsätzlich 14 Tage, für Arbeitgeber in der Regel vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Ein Widerruf der Kündigung ist vor dem Zugang möglich, nach dem Zugang jedoch nicht. Die Kündigung kann daher nur widerrufen werden, bevor sie beim Empfänger ankommt. Nach österreichischem Arbeitsrecht ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung zwar möglich, dies ist aber keine Kündigungswiderruf im rechtlichen Sinne, sondern eine neue Vereinbarung. Das Oberste Gerichtshof (OGH) hat festgestellt, dass ein wirksam zugegangene Kündigung nicht mehr widerrufen werden kann. Eine stillschweigende Annahme der Rücknahme durch den Arbeitgeber kann jedoch zur Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führen.
Schritt-für-Schritt Anleitung: Kündigung widerrufen
1. Zeitpunkt prüfen: Überprüfen Sie sofort nach Ausspruch der Kündigung, wann diese dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zugegangen ist. Eine Kündigungswiderruf ist nur vor dem Zugang möglich. Wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben haben, ist sie sofort wirksam. Bei postalischem Versand wird sie wirksam, wenn der Empfänger sie erhält, üblicherweise nach 1-2 Werktagen. 2. Widerruf verfassen: Schreiben Sie eine schriftliche Erklärung des Widerrufs auf Deutsch oder Österreichisch, je nachdem ob Sie in Deutschland oder Österreich tätig sind. Der Widerruf muss eindeutig formuliert sein und das Datum der ursprünglichen Kündigung enthalten. Beispiel: Ich widerrufe hiermit die am [Datum] ausgesprochene Kündigung meines Arbeitsverhältnisses. 3. Widerruf absenden: Versenden Sie den Widerruf ebenfalls schriftlich per beglaubigter Post mit Rückschein oder persönlich direkt zum Arbeitgeber oder zur Personalabteilung. Bewahren Sie den Rückschein oder die Bestätigung auf. Der Widerruf muss vor dem Zugang der ursprünglichen Kündigung ankommen oder zumindest zeitgleich. 4. Fristen einhalten: Bei postalischem Versand müssen Sie innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ausspruch der Kündigung handeln. Berechnen Sie genau, wann die Kündigung dem Empfänger zusätzlich zugeht. Wenn Sie die Kündigung per E-Mail versandt haben, gilt sie als zugegangen, sobald sie im Postfach angekommen ist. 5. Bestätigung einholen: Nach Versand des Widerrufs kontaktieren Sie den Arbeitgeber telefonisch oder schriftlich und bitten um Bestätigung des Widerrufsempfangs. Dokumentieren Sie alle Kommunikation schriftlich. 6. Rechtsrat einholen: Bei Unsicherheit oder bei Streitfällen konsultieren Sie einen Arbeitsrechtler, um Ihre Rechte zu wahren und Fristen nicht zu versäumen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Zu lange warten mit dem Widerruf. Die Kündigungswiderruf muss vor Zugang der Kündigung erfolgen. Viele Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass der Widerruf noch innerhalb der Kündigungsfrist möglich ist. Die Lösung: Handeln Sie sofort nach dem Ausspruch der Kündigung, idealerweise noch am gleichen Tag. Versenden Sie den Widerruf per Einschreiben oder persönlich. Fehler 2: Mündlicher Widerruf statt schriftlich. Ein mündlicher Widerruf ist nicht gültig und kann später bestritten werden. Viele Arbeitnehmer teilen ihrem Chef mündlich mit, dass sie die Kündigung widerrufen möchten. Die Lösung: Verfassen Sie den Widerruf immer schriftlich. Versenden Sie ihn per beglaubigter Post oder übergeben Sie ihn persönlich mit Zeuge. Fehler 3: Verwechslung von Widerruf mit Aufhebungsvertrag. Nach erfolgter Kündigungswiderruf kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, dies ist aber nicht das Gleiche. Manche denken, ein später geschlossener Aufhebungsvertrag könne die Kündigung rückgängig machen. Die Lösung: Verstehen Sie, dass nur ein echter Widerruf vor Zugang der Kündigung gültig ist. Ein Aufhebungsvertrag ist eine neue Vereinbarung nach einer wirksamen Kündigung. Fehler 4: Keine Dokumentation. Viele behalten keine Kopien oder Belege über den Widerruf. Die Lösung: Speichern Sie alle Kommunikation, Einschreiben-Rückscheine und Bestätigungen. Diese sind essentiell, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
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